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FW und Jutta Widmann absolut gegen jede Hotel-Betten-"Steuer" für Landshuts Kultur

hotelbettensteuerDie sechs Stadträte der Freien Wähler haben sich in ihrer gestrigen Fraktionssitzung mit dem Vorschlag einer Kulturabgabe für Touristen beschäftigt. Die Haltung ist eindeutig: „Eine Kulturabgabe für Touristen ist der falsche Weg, das lehnen wir klar ab", so Fraktionschef Erwin Schneck. Hintergrund ist der Antrag der SPD, namentich von Stadträtin Maria Haucke.

Sie will, dass künftig für jede Übernachtung in Landshut (2012 waren dies 232 377 - Anm. der Red.) eine zweckgebundene Abgabe von 50 Cent erhoben werden soll. Die Einnahmen sollen in den Kulturbereich fließen. „Auch wenn Kultur draufsteht, es handelt sich doch um eine Bettensteuer. Diese Idee wurde schon von einigen Städten und Gemeinden ausprobiert, vor Gericht hatte die Einführung einer Bettensteuer oder Kulturabgabe aber so gut wie nie Bestand", erklärt MdL und Stadträtin Jutta Widmann. So haben beispielsweise Verwaltungsgerichte in Leipzig, Gelsenkirchen und auch München eine solche Abgabe für unwirksam erklärt. Dabei kritisierten die Gerichte unter anderem, dass die Bettensteuer nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterscheide bzw. Hoteliers nicht als verlängerter Arm der Finanzämter fungieren dürften. Es gebe keine rechtliche Handhabe dafür, dass den Hoteliers die Beweislast obliegt, ob es sich um eine privat oder beruflich veranlasste Übernachtung handelt. Das Verwaltungsgericht München führte zudem an, dass die Einführung einer derartigen kommunalen Steuer oder Abgabe der vom Bund beschlossenen Umsatzsteuerreduzierung für Hotelübernachtungen zuwiderlaufe.

„In einer Vielzahl von Fällen wurde vor Gericht immer wieder deutlich, dass eine Bettensteuer oder Kulturabgabe auf kommunaler Ebene verfassungswidrig ist. Die Stadt Landshut sollte angesichts dieser Erfahrungen auf einen Rechtsstreit verzichten und die Kulturabgabe gleich wieder vergessen", fordern die Freien Wähler. Sie lehnen eine Kulturabgabe aber auch aus anderen Gründen ab:

„Warum sollte die Kultur besonders bevorzugt werden, dann könnten wir ja auch eine Umweltsteuer, eine Bildungsabgabe, eine Sportabgabe oder ähnliches einführen. Für jeden Bereich ein paar Cent extra, dann schwimmt die Stadt Landshut bald im Geld", so die Fraktion der Freien Wähler.

Es sei zudem nicht nachzuvollziehen, warum die Hotellerie isoliert belastet werden soll, immerhin profitierten vom Tourismus auch andere Bereiche, wie z.B. der Einzelhandel. Zudem trage die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leiste damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen.

 

Die Fraktion der Freien Wähler hat sich in ihrer gestrigen Fraktionssitzung mit dem Vorschlag einer Kulturabgabe für Touristen beschäftigt. Die Haltung ist eindeutig: Anm. d. Red.) eine zweckgebundene Abgabe von 50 Cent erhoben werden soll. Die Einnahmen sollen in den Kulturbereich fließen.

„Auch wenn Kultur draufsteht, es handelt sich doch um eine Bettensteuer. Diese Idee wurde schon von einigen Städten und Gemeinden ausprobiert, vor Gericht hatte die Einführung einer Bettensteuer oder Kulturabgabe aber so gut wie nie Bestand", erklärt MdL und Stadträtin Jutta Widmann. So haben beispielsweise Verwaltungsgerichte in Leipzig, Gelsenkirchen und auch München eine solche Abgabe für unwirksam erklärt. Dabei kritisierten die Gerichte unter anderem, dass die Bettensteuer nicht zwischen privaten und beruflich bedingten Hotelübernachtungen unterscheide bzw. Hoteliers nicht als verlängerter Arm der Finanzämter fungieren dürften. Es gebe keine rechtliche Handhabe dafür, dass den Hoteliers die Beweislast obliegt, ob es sich um eine privat oder beruflich veranlasste Übernachtung handelt. Das Verwaltungsgericht München führte zudem an, dass die Einführung einer derartigen kommunalen Steuer oder Abgabe der vom Bund beschlossenen Umsatzsteuerreduzierung für Hotelübernachtungen zuwiderlaufe.

„In einer Vielzahl von Fällen wurde vor Gericht immer wieder deutlich, dass eine Bettensteuer oder Kulturabgabe auf kommunaler Ebene verfassungswidrig ist. Die Stadt Landshut sollte angesichts dieser Erfahrungen auf einen Rechtsstreit verzichten und die Kulturabgabe gleich wieder vergessen", fordern die Freien Wähler. Sie lehnen eine Kulturabgabe aber auch aus anderen Gründen ab:

„Warum sollte die Kultur besonders bevorzugt werden, dann könnten wir ja auch eine Umweltsteuer, eine Bildungsabgabe, eine Sportabgabe oder ähnliches einführen. Für jeden Bereich ein paar Cent extra, dann schwimmt die Stadt Landshut bald im Geld", so die Fraktion der Freien Wähler.

Es sei zudem nicht nachzuvollziehen, warum die Hotellerie isoliert belastet werden soll, immerhin profitierten vom Tourismus auch andere Bereiche, wie z.B. der Einzelhandel. Zudem trage die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leiste damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen.

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