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Mehr Platz für Wahlplakate aber kein Platz auf privatem Grund

Landshut Wahlplakate

Foto (H. Schnall): Die Stadt Landshut weitet schon zur Europawahl die städtischen Plakatflächen um über 30 Prozent aus.

Landshut – gw (21.11.2018) Vor den Wahlen putzen sich die Parteien und ihre Kandidaten fein heraus und werben mit Plakaten um die Gunst der Bürger. Doch dabei kam es immer wieder zu ein und dem selben Kritikpunkt: Reichen die städtischen Plakatständer für die Chancengleichheit aller Parteien aus? Darüber diskutierte und entschied der Verwaltungssenat, inklusive Sichtschutzverordnung und private Grundstücke.

Auslöser für die Debatte war ein Antrag der Grünen. Sie schlugen vor, der demokratischen Vielfalt Rechnung zu tragen und die städtischen Plakatflächen so auszuweiten, dass für alle Parteien ausreichende Plakatflächen zu Verfügung stehen.

Richard Babel, Amtsleiter des Einwohner- und Standesamt, das Plakatflächen betreut, betonte, dass es im Vorfeld einer Wahl schwierig sei, zu wissen, wie viele Parteien tatsächlich Wahlwerbung betreiben wollen. Derzeit stellt die Stadt 540 Werbeflächen zu Verfügung. Diese sollen in Absprache mit dem Bauamt schon zur Europawahl auf 880 erhöht werden.

Doch wie soll mit weiterer Plakatwerbung der Parteien im öffentlichen und privaten Raumverfahren werden? „Wahlwerbung hat verfassungsrechtlich einen sehr hohen Stand“, merkte Sitzungsleiter, Bürgermeister Dr. Thomas Keyßner, an.

Eine totale Freigabe sieht Rechtsdirektorin Claudia Kerschbaumer sehr kritisch. Denn hier geht es auch um Belange des Ortsbildschutz und der Sicherheit.

„Die bisherige Regelung beizubehalten“, dafür sprach sich Willi Hess (CSU) aus und wer außerhalb dieser Regelung plakatiert, solle sanktioniert werden. Auch Hedwig Borgmann (Grüne) war dieser Meinung, denn wenn künftig mehr Flächen zur Verfügung stehen, „ist alles gut“.

„Ich will keine wildes plakatieren“, äußerte sich Maximilian Götzer (CSU), „aber auf privaten Flächen sollte es erlaubt sein“. Schließlich werben auch Gerüstbauer mit großen Transparenten für ihre Firma.

Dazu der Leiter des Ordnungsamtes Fritz van Bracht: Wenn wir das Plakatieren an Bordsteingrenzen erlauben, dann eröffnen wir einen neuen Wettbewerb und bekommen ganze Wände von Bauzäunen. Claudia Kerschbaumer bestätigte, dass hier eine Reglementierung zulässig sei. „Als Stadt können wir so etwas auch auf privatem Grund verbieten.“ Denn das alles hat auch mit dem Ortsbild zu tun. Fritz van Bracht brachte es mit einem plakativen Beispiel auf dem Punkt: Wie sieht unsere Stadt aus, wenn auf den Häusern und der Alt- und Neustadt 5 mal 5 Meter große Plakate hängen?

Willi Hess begrüßte die Beschränkung auf privatem Raum, „sonst brauchen wir über das Stadtbild nicht mehr reden“ und Robert Mader (FW) schlug vor, das alles zur Europawahl so zu praktizieren, wie es die Stadt vorschlägt.

Mit den Gegenstimmen von Maximilian Götzer und Tilmann von Kuepachs (LM) beschloss der Verwaltungssenat, aus Gründen des Ortsbildschutz die Plakatwerbung auf die städtischen Plakatständer zu beschränken und bei Verstößen wird die Stadt ermächtigt, Geldbussen auszusprechen.

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