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Peter Vorholzer zur Vergabe der Bartlmädult: Erst Akteneinsicht, dann Entscheidung über Klage

Peter Vorholzer

Foto: Ein Bild aus dem Jahr 2013, als Peter Vorholzer die Vorbesprechung mit seinen Bedienungen zur Bartlmädult abhielt.

Landshut (17.04.2018) Neuerlich hatte Festwirt Peter Vorholzer das Nachsehen bei der Vergabe des großen Festzeltes zur diesjährigen Bartlmädult im August. Die Verwaltung hatte ihn punktemäßig höher bewertet als Mitbewerber Franz Widmann junior, doch der Dultsenat entschied in geheimer Sitzung am Dienstag, 10. April, gegen Vorholzer und für Widmann junior. Eine erneute Klage des unterlegenen Festwirts ist vorstellbar.

Bevor Peter Vorholzer rechtliche Schritte einleitet, wird sein Anwalt Akteneinsicht beantragen, das heißt, er will Einsicht in das Sitzungsprotokoll des Dultsenats. Erst dann werden konkrete rechtliche Schritte gegen die Stadt Landshut entschieden.

Viel wahrscheinlicher wird eine Schadenersatzklage bezüglich der verlorenen Bartlmädult 2017 sein. Auch damals hatte der Dultsenat gegen Vorholzer und für Widmann junior/Helmut Krausler entschieden. Vorholzer hatte gegen die Vergabe beim Verwaltungsgericht in Regensburg erfolgreich geklagt. Das Gericht gestand ihm zu, wegen der verlorenen Dult eine Schadensersatzklage gegen die Stadt einzureichen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist derzeit zwar noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Landshut hat diesbezüglich keinen Antrag auf Berufung eingelegt, aber Franz Widmann junior. Über diesen Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, will Peter Vorholzer seine Ansprüche gegenüber der Stadt geltend machen.

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