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Wer darf ab wann sein Geschäft wieder öffen?

Landshut - pm (17.04.2020) Inzwischen befinden wir uns in der fünften Woche seit der Verkündung der Ausgangsbeschränkung für Bayern. Gestern gab die Bayerischen Staatsregierung in einer Pressekonferenz Voraussetzungen zur Lockerung der aktuellen Maßnahmen bekannt. Im Folgenden finden Sie einige Eckpunkte der städtischen Stabsstelle Wirtschaftsförderung, die für Unternehmer/innen und Kunden wohl die meiste Bedeutung haben:

Ausgangsbeschränkung

Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.

Geschäfte

Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:

  • Ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
  • Ab 27. April dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
  • Ab 27. April dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
  • Es ist entsprechend des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai wieder öffnen dürfen. Die Entscheidung darüber wird unter Berücksichtigung der weiteren Entscheidungen der MPK und des Bundes und unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.

Gastronomie/Hotellerie/Tourismus

Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

Veranstaltungen und Versammlungen

Für Veranstaltungen und Versammlungen bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Kontaktstelle für Unternehmen

In den vergangenen Wochen ist es vielfach zu Produktionsproblemen und Produktionsstillständen aufgrund gestörter internationaler Lieferketten im verarbeitenden Gewerbe in Bayern und Deutschland gekommen. Diese Lieferketten müssen schnell wiederhergestellt werden. Das Wirtschaftsministerium wird daher eine Kontaktstelle für betroffene Unternehmen einrichten. Sobald nähere Informationen dazu vorliegen, informieren wir Sie dazu.

Landshut näht.

Die Stadt Landshut hat die Aktion „Landshut näht“ gestartet und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Stoffspenden in Form von Baumwollstoffen, Moltoneinlagen, Drähte, Gummibänder und vor allem die Näherinnen und Näher unter Ihnen, beim Anfertigen von wiederverwendbaren Masken ehrenamtlich mitzuhelfen. Die ersten rund 100 Masken sind seit gestern schon da. Circa 15 Kilogramm Stoffspenden und etwa 1.000 Rollen Garn ebenso. „Ein herzliches Dankeschön an alle Spender“, freut sich Oberbürgermeister Alexander Putz über die Resonanz nach nur einem Tag und bittet alle Landshuter weiterhin um tatkräftige Unterstützung. Nähere Informationen zur Aktion finden Sie unter www.landshut-naeht.de

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