Landshut - pm (12.03.2026) Der Sozialausschuss des Bezirks Niederbayern genehmigt erneut Fördermittel für Laienhelfer und Freizeitmaßnahmen zugunsten von Menschen mit seelischer Behinderung. Mit ihrem bürgerschaftlichen Engagement leisten Laienhelfer einen wertvollen und wichtigen Beitrag bei der Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen.
Sie unterstützen Betroffene bei der täglichen Lebensführung, sind aber auch für deren Angehörige da. Damit trägt die Bürgerhilfe dazu bei, psychisch kranke Menschen zu stabilisieren und ihnen so die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Seit vielen Jahren fördert der Bezirk Aufwendungen, die den Zuwendungsempfängern bei der Organisation der Angebote bzw. den Laienhelfern im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Engagements entstehen. Zuwendungsempfänger sind regelmäßig Sozialpsychiatrische Dienste und Tageszentren verschiedener Wohlfahrtsverbände, in denen die Laienhelfer organisiert sind.
Bei sieben Anbietern sind derzeit 85 Laienhelfer im Einsatz. Sie werden vom Bezirk Niederbayern mit einer Jahrespauschale in Höhe von 105 Euro und von der Regierung von Niederbayern in Höhe von 155 Euro unterstützt. Außerdem gewährt der Bezirk 5,50 Euro für Freizeitaktivitäten je Teilnehmer und Übernachtung.
Der Bezirk Niederbayern will die Freizeitmaßnahmen und das bürgerschaftliche Engagement auch weiterhin unterstützen und hat daher für das Haushaltsjahr 2026 erneut Fördermittel bis 15.000 Euro eingeplant. Das hat der Sozialausschuss in seiner Sitzung am 12. März beschlossen.
„Wohnen, Einkaufen, Arztbesuche: Was für viele selbstverständlich ist, kann für Menschen mit seelischer Behinderung eine große Herausforderung sein“, so Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich, Vorsitzender des Sozialausschusses. „Ohne die Arbeit der Laienhelfer wäre es diesen Menschen nicht bzw. nur eingeschränkt möglich, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer verdient deshalb unseren größten Respekt und muss finanziell gefördert werden.“

