Cookie Einstellungen

Um Ihnen ein angenehmes Online-Erlebnis zu ermöglichen, setzen wir auf unserer Webseite Cookies, darunter auch Tracking Cookies von Drittanbietern, ein. Detaillierte Informationen und wie Sie der Verwendung von Cookies jederzeit widersprechen können, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Mit Klick auf den Einverstanden-Button erklären Sie sich mit der Nutzung von Cookies einverstanden. Mehr...

Einverstanden

Rundschau LA Logo

DI.DAY
  • Home
  • Landshut
    • Politik
    • Soziales
    • Leute
    • Polizei / Gericht
    • Umwelt und Klima
    • Bildung und Schule
    • Verkehr
    • Kurzmeldungen
  • Landkreis / NB / BY
    • Landkreis
    • Niederbayern
    • Bayern
  • Sport
  • Kultur
    • Kino
    • Theater
    • Konzert
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Lesermeinung
  • Mediadaten
  • Archiv

Kein Sonder-Wohngeld wegen Corona: Es gelten die allgemeinen Berechnungsvorschriften

landratsamt fotoLandkreis Landshut - pm (23.03.2020) In der aktuellen Situation werden derzeit vermehrt Anfragen an die Wohngeldstelle am Landratsamt gerichtet, ob wegen der Einkommensverluste aufgrund von vorübergehenden Geschäftsschließungen Wohngeld beantragt werden könne. Dazu teilt das Landratsamt mit, dass es für das Wohngeld derzeit keine Sonderregelungen gibt.

Es gelten weiterhin die allgemeinen Berechnungsvorschriften nach der Wohngeldreform zum 1. Januar. Das heißt: Grundsätzlich kann jeder aufgrund seiner Einkommenssituation prüfen lassen, inwieweit ihm Wohngeld zustehen würde. Dabei ist aber weiterhin das Einkommen sämtlicher Familienmitglieder in die Berechnung mit einzubeziehen. Wohngeld ist darüber hinaus grundsätzlich auch nur ein Zuschuss zur Miete (bzw. der Belastung bei Eigenheimen).

Die Wohngeldstelle bittet auch um Verständnis, dass gegebenenfalls aufgrund der aktuellen Ereignisse gestellten Anträge nicht generell bevorzugt abgearbeitet werden können. Es handelt sich schließlich um eine bedarfsabhängige Sozialleistung, die Dringlichkeit ist bei allen bedürftigen Antragstellern gleich hoch einzuschätzen.

Zur Veranschaulichung werden hier zwei Berechnungsbeispiele für den Landkreis Landshut dargestellt:

Einpersonenhaushalt:

Bruttokaltmiete: 500,00 Euro

Höchstgrenze (§12 WoGG): 338,00 Euro

Anzurechnendes Einkommen: 850,00 Euro

Mietzuschuss monatlich: 60.00 Euro

Vier-Personen-Haushalt:

Bruttokaltmiete: 950,00 Euro

Höchstgrenze (§12 WoGG): 568,00 Euro

Anzurechnendes Einkommen: 1850,00 Euro

Mietzuschuss monatlich: 109.00 Euro

Anmerkungen:

Für kreisangehörige Städte und Gemeinden über 10.000 Einwohner (Altdorf, Ergolding, Essenbach und Vilsbiburg) und die Stadt Landshut gelten höhere Obergrenzen bei der Miete.

Das anzurechnende Einkommen wird aus dem Bruttolohn mit pauschalierten Abzügen errechnet, Kindergeld zählt nicht zum wohngeldrechtlichen Einkommen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Wohngeldstelle des Landkreises Landshut unter der Servicenummer 0871 408-1888.

Sobolewski Passfotos

Wetter Landshut

Heute 31°C
Morgen 32°C
25.06.2026 34°C
© Deutscher Wetterdienst
Künstlerhaus Tag des offenen Denkmals
Mit welcher Schulnote bewerten Sie den Landshuter ÖPNV?
Sobolewski Passfotos

rundschau Leserstatistik

Rundschau Leserstatistik

Sobolewski Passfotos

Die Top 9 aus 49 Tagen

  • Ab 15. Juni Vorarbeiten zur Sanierung der Veldener Straße - Großräumige Umleitung
  • Lkw biegt rechts ab - Radfahrer kommt unter die Räder und verstirbt
  • Protest-Mittagspause im Klinikum: ver.di warnt vor Kürzungspolitik
  • Neuer Stadtrat startet mit Überraschungen in die nächsten sechs Jahre
  • Gewählt: Patricia Steinberger (SPD) 2. Bürgermeisterin (38 Sti.), Hans-Peter Summer (CSU) 3. Bürgermeister (37 Sti.) in Konkurrenz zu Günter Straßberger (AfD, 6 Sti.)
  • ÖDP ruft zur Teilnahme an Demo „No AfD!!!“ in Passau auf
  • Petition: Brückentag nach Christi Himmelfahrt verlässlich Schulfrei
  • Zusammenarbeit mit den Grünen nicht mehr möglich: Iris Haas wechselt zur ÖDP-Fraktion
  • Die Brauerei Wittmann lädt ein – Den Gästen gefällt's
Künstlerhaus Tag des offenen Denkmals

rundschau24

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Transparenzverordnung

rundschau 24 unterstützen

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft die Arbeit der landshuter rundschau via PayPal zu unterstützen.

Copyright © 2018 Landshuter Rundschau. All Rights Reserved. Created by Landshuter Rundschau
  • Home
  • Landshut
    • Politik
    • Soziales
    • Leute
    • Polizei / Gericht
    • Umwelt und Klima
    • Bildung und Schule
    • Verkehr
    • Kurzmeldungen
  • Landkreis / NB / BY
    • Landkreis
    • Niederbayern
    • Bayern
  • Sport
  • Kultur
    • Kino
    • Theater
    • Konzert
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Lesermeinung
  • Mediadaten
  • Archiv