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Renterin (67) wurde durch "falsche Polizei- bzw. Kripobeamten" um mehrere tausend Euro betrogen

Abensberg - pol (07.10.2020) Bereits am vergangenen Montag, 28.09., wurde eine 67-Jährige Opfer von sogenannten „falschen Polizeibeamten“. Die Rentnerin wurde von einer gewissen „Frau Bachmann“ angerufen, die sich am Telefon als Kripobeamtin ausgegeben hat.

Angeblich hätte die Polizei bei einer osteuropäischen Einbrecherband Unterlagen mit den Personalien der Rentnerin aufgefunden und es bestünde die Gefahr, dass bei ihr ein Einbruch verübt werden sollte.

In der Folge wurde die Rentnerin von einem angeblichen Polizeibeamten „Wagner“ sowie einem Staatsanwalt „Schwarz“ durch ständige Anrufe derart unter Druck gesetzt, sodass sie folglich am Montag, 05.10., gegen 11 Uhr einen fünfstelligen Betrag an eine unbekannte männliche Person an der Wohnungstüre übergeben hat. Den Geldabholer beschreibt die Rentnerin folgendermaßen:

Etwa 30 Jahre alt, ca. 170 cm groß, dunkle Haare, untersetzt, er war bekleidet mit einer grauen oder schwarzen Jogginghose und einer schwarzen Steppjacke.

Das Polizeipräsidium Niederbayern möchten den aktuellen Fall erneut zu Anlass nehmen, gerade unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger und deren Angehörige zu sensibilisieren; beachten Sie nachfolgende Tipps:

  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer „110“ an. Sollten Sie bei der Polizei zurückrufen, drücken Sie dabei nicht die „Rückruftaste“, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen. Wählen Sie die Nummer SELBST!
  • Wenden Sie sich ggf. an die örtliche Polizeidienststelle – wählen Sie auch hierbei die Nummer selbst.
  • Informieren Sie sich als Angehöriger über die verschiedenen Betrugsformen (Enkeltrick, falsche Polizeibeamte usw.)
  • Sprechen Sie mit ihrem Angehörigen über Verhaltensweisen, an denen man Betrüger und ihre „Maschen“ erkennen kann.
  • Helfen Sie Ihrem Angehörigen dabei, ggf. den Vornamen im Telefonbucheintrag abkürzen zu lassen oder entfernen Sie den Eintrag im Telefonbuch vollständig. Damit entziehen Sie den Tätern die Grundlage, auf Ihren Angehörigen aufmerksam zu werden.
  • Bestärken Sie Ihren Angehörigen darin, einfach aufzulegen, wenn ein Anruf verdächtig erscheint. Anschließend sollte die Polizei über 110 verständigt werden.
  • Hinterlassen Sie bei Ihrem Angehörigen Ihre Erreichbarkeit. So kann er im Zweifel mit Ihnen Rücksprache halten.
  • Wirken Sie darauf hin, dass Ihr Angehöriger keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände zuhause aufbewahrt.
  • Wenn Ihr Angehöriger zu Hause Opfer einer Betrugsstraftat wurde: Unterstützen Sie ihn dabei, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten
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