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Bekämpfing der Wohnungs-Einbruchkriminalität durch das Phänomen des sog. Call ID Spoofing"

Präventionshinweis des Polizeipräsidiums Niederbayern

call idNIEDERBAYERN. Mit dem Phänomen des sog. „Call ID Spoofing“ (Englisch für Manipulation/Verschleiern oder Vortäuschen) wird dem Angerufenen eine andere, in der Regel nicht existierende Telefonnummer angezeigt. Ermöglicht wird diese Art des verschleierten Anrufes durch die Internettelefonie. Die Anrufer missbrau- chen diese technische Möglichkeit häufig.

Sie beschafffen sich vertrauliche Informationen oder um auf ihre Opfer durch geschickte und sprachlich gut geschulte Anrufer einzuwirken. Auf diese Weise bekommen sie vertrauliche und persönliche Informationen und können die Opfer zu Geldzahlungen oder Geldtransfers überreden.

Eine Rückverfolgung der angezeigten Rufnummer ist nahezu unmöglich. Häufig bedienen sich die Täter aber auch offizieller Rufnummern von Behörden, um so das Vertrauen der Angerufenen zu erlangen.

Einhergehend mit der Umstellung von der Sommer- auf die Winterzeit wurde diese Vorgehensweise auch zum ersten Mal im Bereich der Wohnungseinbruchskriminalität im niederbayerischen Raum, insbesondere im Bereich Landshut, festgestellt. Möglicherweise ist davon auszugehen, dass die Täter mittels „verschleierter“ Anrufe durch falsche Telefonnummern die Anwesenheit der Wohnungsinhaber ausspähen und anschließend geeignete Objekte mit dem so erlangten Wissen über die Gewohnheiten der Bewohner angehen.

Die Polizei rät, bei merkwürdigen Anrufen nicht auf die angezeigte Rufnummer zu vertrauen, vor allem dann, wenn es um vertrauliche Informationen, Lebensgewohnheiten, ihre Arbeitszeiten oder auch geplante Urlaubszeiten geht. Sollten Sie aufgefordert werden, in irgendeiner Form Geld zu überweisen, ist größtes Misstrauen geboten. Im Zweifel sollte man dem Anrufer mitteilen, dass man ihn zurückrufen wird.

Bei verdächtigen Anrufen, die sie nicht zuordnen können, insbesondere Anrufe mit der Vorwahl „089“ und variablen Endziffern, verständigen sie umgehend Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.

Informationen über entsprechende Vorbeugemaßnahmen erhalten sie auch bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

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