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Streit zweier Männer (41/37) mit Messer endet tödlich für den Streit schlichtenden Wohnungsinhaber (40). 13-jährige Tochter flüchtet & alarmiert die Polizei

LANDAU (17.08.2016) Nach einem gemeinsamen Abend an der Isar kam es am Montag (15.08.) in der Wohnung eines 40-Jährigen zu einem Streit zwischen zwei Männern, 41 Jahre und 37 Jahre. Der Wohnungsinhaber wollte den Streit schlichten, wurde dabei aber vom 41-Jährigen tödlich mit dem Messer verletzt.

Auch der 37-Jährige wurde mit dem Messer schwer verletzt. Die 13-jährige Tochter des Getöteten konnte noch die Polizei verständigen. Der Täter flüchtete, konnte aber kurze Zeit später festgenommen werden. Die Kripo Landshut hat die Ermittlungen übernommen.

Nachdem die drei deutschen Landkreisbewohner gemeinsam am Vorabend an der Isar gefeiert hatten, nächtigten sie in der Wohnung des 40-Jährigen. Gegen 08:00 Uhr kam es aus bislang ungeklärten Gründen zu einem Streit zwischen dem 41-Jährigen und dem 37-Jährigen. Der 40-jährige Wohnungsinhaber kam deshalb dazu und wollte den Streit schlichten. Dabei wurde er vom 41-jährigen Tatverdächtigen mit einem Hammer traktiert und mit einem Messer tödlich verletzt. Auch der 37-Jährige erlitt in der Wohnung mit einem Messer lebensbedrohliche Verletzungen. Die 13-jährige Tochter des Verstorbenen, die sich ebenfalls in der Wohnung aufgehalten hatte, verständigte die Polizei und rannte auf die Straße. Der Tatverdächtige verfolgte sie noch und bekam sie an den Haaren zu fassen. Beim Eintreffen eines Streifenfahrzeugs erschrak der Täter wegen des Blaulichts und der Sirene, so dass sich das Mädchen losreißen und in Sicherheit bringen konnte.

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen, unter anderem mittels Polizeihubschrauber, wurde der Tatverdächtige festgenommen. Seine Kleidung war blutverschmiert.

Der schwer verletzte Geschädigte wurde in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung gebracht. Das äußerlich unverletzte Kind konnte bei Angehörigen untergebracht werden.

Die Kripo Landshut führt die Ermittlungen wegen eines Tötungsdeliktes, eines versuchten Tötungsdeliktes und der gefährlichen Körperverletzung in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Landshut. Der Tatverdächtige wurde dem Haftrichter beim Amtsgericht Landshut vorgeführt.

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