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Kommunale Handlungsfähigkeit aufrechterhalten. Innenminister reagiert auf CSU-Fraktionschef Schnur

joachim HerrmannBayern - pm (01.03.2020) Mit Blick auf den Schutz vor wei­te­rer Ver­brei­tung des Co­ro­na-Vi­rus hat Baye­rns In­nen­mi­nis­te­r Joachim Herrmann (Foto) in einem Schrei­ben an Land­rats­äm­ter, Ge­mein­den, Ver­wal­tungs­ge­mein­schaf­ten und Bezirke Emp­feh­lun­gen zur Vor­ge­hens­wei­se bei öf­fent­li­chen Sit­zun­gen dieser kom­mu­na­len Gremien gegeben. Vor­an­ge­gan­gen waren ein Schrei­ben des CSU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den im Lands­hu­ter Stadt­rat Rudolf Schnur sowie eine Anfrage von KPV-Lan­des­vor­sit­zen­dem Landrat Stefan Rößle (Do­nau-Ries). Laut In­nen­mi­nis­te­ri­um werden die Gremien gebeten, „Sit­zun­gen dieser kom­mu­na­len Gremien bis auf wei­te­res auf ein Min­dest­maß zu be­schrän­ken."

Dabei sol der recht­li­che Rahmen, den die Ge­mein­de­ord­nung, Land­kreis­ord­nung und Be­zirks­ord­nung bieten, genutzt werden, um in der der­zei­ti­gen Si­tua­ti­on ent­spre­chend der ört­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten und der wei­te­ren Ent­wick­lung der Lage fle­xi­bel ent­schei­den zu können“.

Den Städten und Ge­mein­den wird emp­foh­len, bis zum Ende der Wahl­pe­ri­ode am 30.04.2020 kurz­fris­tig einen Fe­ri­en­aus­schuss ein­zu­set­zen bzw. die Fe­ri­en­zei­ten eines be­ste­hen­den Fe­ri­en­aus­schus­ses hieran an­zu­pas­sen. Vor dem Hin­ter­grund der ge­gen­wär­ti­gen Si­tua­ti­on sei dies auch analog für Kreis­ta­ge an­zu­wen­den.

Für diesen Fall hält es das In­nen­mi­nis­te­ri­um – un­ge­ach­tet des für Sit­zun­gen gel­ten­den Öf­fent­lich­keits­grund­sat­zes – aus­nahms­wei­se für zu­läs­sig, Um­lauf­be­schlüs­se im schrift­li­chen oder elek­tro­ni­schen Ver­fah­ren zu fassen. Ein Um­lauf­be­schluss­ver­fah­ren könnte frei­lich al­len­falls von den Ge­sund­heits­be­hör­den aus in­fek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Gründen an­ge­ord­net werden.

Der CSU-Frak­ti­on­vor­sit­zen­de im Lands­hu­ter Stadt­rat, Rudolf Schnur, hatte sich im Vorfeld wie folgt ge­äu­ßert:

„Wenn es zu einer Kri­sen­si­tua­ti­on kommt, müssen eh­ren­amt­li­che Ge­mein­de- und Stadt­rä­te fest­stel­len, dass die Ge­mein­de­ord­nung seit Jahr­zehn­ten hin­sicht­lich mo­der­ner Sit­zungs­for­men still­steht.“ Dabei seien Te­le­fon- und Vi­deo­kon­fe­ren­zen, zu­min­dest Ab­stim­mun­gen im Um­lauf­ver­fah­ren durch Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­te wie Telefax oder E-Mail, fester Be­stand­teil im Wirt­schafts­le­ben und zum Teil auch schon in der öf­fent­li­chen Ver­wal­tung.

Si­che­res On­line-Ban­king ist Schnur zufolge mil­lio­nen­fa­ches Ta­ges­ge­schäft und Stan­dard. Für Ent­schei­dun­gen in Ge­mein­de- und Stadt­rä­ten sei das frei­lich alles kein Thema. Hier bestehe per­sön­li­che An­we­sen­heits­pflicht. Von Über­tra­gung der Stimme mittels Da­ten­lei­tun­gen keine Spur.

„Jetzt in Zeiten des Co­ro­na­vi­rus ent­fal­len Sit­zun­gen aus Vor­sichts­grün­den, da die meisten Sit­zun­gen öf­fent­lich durch­ge­führt werden sollen“, so der Frak­ti­ons­chef. Sein Appell: „Höchste Zeit für den Mi­nis­ter­prä­si­den­ten, seinen In­nen­mi­nis­ter und den baye­ri­schen Landtag, der Ge­mein­de­ord­nung ein update zu­kom­men zu lassen und der mo­der­nen Technik Geltung zu ver­schaf­fen!“

Kom­mu­na­le Hand­lungs­fä­hig­keit auf­recht­er­hal­ten

In einem Schrei­ben an Kom­mu­nal­mi­nis­ter Joachim Herr­mann hatte der KPV-Lan­des­vor­sit­zen­de, Landrat Stefan Rößle, darauf ver­wie­sen, dass „gerade wir als po­li­ti­sche Ent­schei­der in der Ver­ant­wor­tung stehen, der Ge­sund­heit der Be­völ­ke­rung, aber auch der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in unseren Ämtern höchste Prio­ri­tät ein­zu­räu­men“. Deshalb würden derzeit vie­ler­orts alle kom­mu­na­len Gre­mi­en­sit­zun­gen ab­ge­sagt.

Leider würden dadurch auch es­sen­zi­el­le Be­schlüs­se wie Haus­halts­ver­ab­schie­dun­gen, die ent­schei­dend für die kom­mu­na­le Ar­beits­fä­hig­keit sind, lange hin­aus­ge­zö­gert, betonte Rößle. Wich­ti­ge Pro­jek­te könnten so nicht wei­ter­ver­folgt bzw. dieses Jahr noch um­ge­setzt werden.

Aus diesem Grund hatte der Landrat Mi­nis­ter Herr­mann gebeten, prüfen zu lassen, ob in Aus­nah­me­fäl­len eine Be­schluss­fas­sung der kom­mu­na­len Gremien im Um­lauf­ver­fah­ren ggf. über eine Ge­set­zes­än­de­rung er­mög­licht werden könnte. Damit sei die Hand­lungs­fä­hig­keit der Kom­mu­nen in diesen schwie­ri­gen Zeiten noch wirk­sa­mer auf­recht­zu­er­hal­ten.

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