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MdL Müller protestiert gegen Streichung der Zulage, 95 €uro, im Maßregelvollzug, doch die Beamten bekommen weiterhin 140 €uro "Gitterzulage"

ruth im grünn neu(02.01.2018) Es ist schon paradox, wenn sich auf politischer Ebene – quer durch die Parteien – alle einig sind, dass Pflegeberufe besser entlohnt und wertgeschätzt werden müssen, andererseits aber bestehende Zulagen gestrichen werden. So geschehen bei den Beschäftigten im bayerischen Maßregelvollzug, berichtet die Landshuter Landtagsabgeordnete Ruth Müller, die auch gleichzeitig stellvertretende Vorsitzende des Maßregelvollzugsbeirats im Bezirkskrankenhaus Straubing ist.

Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV Bayern) hat im Rahmen der neuen Entgeltordnung zum 1. Januar 2017 festgelegt, dass die Vollzugszulage für die Beschäftigten der Maßregelvollzugseinrichtungen nicht mehr gewährt werden darf. Damit ist für die Beschäftigten beispielsweise in den beiden Einrichtungen der Forensik in Straubing und im Bezirkskrankenhaus Mainkofen die Vollzugszulage von 95,53 Euro pro Monat weggefallen. Die Beamten allerdings erhalten die Zulage in Höhe von 148,33 Euro, die umgangssprachlich auch „Gitterzulage“ genannt wird, weiterhin.

„In meiner Eigenschaft als Maßregelvollzugsbeirätin bin ich auf diesen Sachverhalt aufmerksam geworden und habe in mehreren Anfragen und Schreiben versucht, eine Lösung zu finden“, so Ruth Müller, MdL. Auch ihre Landtagskollegen und Kolleginnen in anderen Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern seien darauf angesprochen worden und gemeinsam habe man überlegt, wie man hier vorgehen könne, da die Kostenträger der Einrichtungen die bayerischen Bezirke seien.

„Wir wollen aber den Zuständigkeits-Streit nicht auf dem Rücken der Beschäftigten austragen, die für die Sicherheit der Bevölkerung eine hervorragende Arbeit leisten“, so Müller. Deshalb wolle man im Nachtragshaushalt den Bezirken die Mehrkosten für die Weiterbezahlung der Maßregel-Vollzugszulage zur Verfügung stellen. Schließlich wolle man zum einen qualifizierte Mitarbeiter für diesen besonderen Bereich der Unterbringung finden, aber auch die bereits Beschäftigten bei der Ausübung ihres Berufes unter schwierigen Bedingungen motivieren. Der Fachkräftemangel ist auch hier spürbar und Lohnkürzungen tragen nicht dazu bei, das Berufsfeld attraktiver zu machen, so Müller.

 

Informationen zum Maßregelvollzug in Bayern:

In Bayern gibt es derzeit 14 Einrichtungen des Maßregelvollzugs, die besonders ausgestattete psychiatrische Kliniken und Entziehungsanstalten sind. Straftäter, die zu Freiheitsstrafen verurteilt sind, verbüßen ihre Strafe in Justizvollzugsanstalten. Nach §63 StGB und §64 StGB werden Täter in Maßregelvollzugseinrichtungen untergebracht, die aufgrund einer psychiatrischen Diagnose für „schuldunfähig“ oder „vermindert schuldfähig“ erklärt wurden und das Unrecht ihrer Straftat nicht einsehen können. In Bayern wurden in dieser Legislaturperiode das Bayerische Maßregelvollzugsgesetz neu geregelt und das Amt für Maßregelvollzug in Nördlingen eingerichtet, das dem Zentrum Bayern Familie und Soziales angegliedert ist. Jede der 14 bayerischen Einrichtungen hat einen Maßregelvollzugsbeirat, der sich aus zwei Abgeordneten des Bayerischen Landtags und bis zu drei weiteren Mitgliedern zusammensetzt. In Niederbayern sind die „Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie“ in Mainkofen und das Bezirkskrankenhaus Straubing Einrichtungen des Maßregelvollzugs.

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