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Anschlussnutzung dezentraler Unterkünfte - Der jüngte Appell von Landrat Peter Dreier zeigt bei Sozialministerin Emilia Müller bereits Wirkung

emiia müller dreier neu kopf landratLandshut (05.09.2017) Die Anschlussnutzung dezentraler Asylunterkünfte ist in der Staatsregierung wieder zum Thema geworden – Landrat Peter Dreier (Foto) hatte gegenüber Staatskanzleiminister Marcel Huber und der Bayerischen Sozialministerin Emilia Müller (Foto links) für eine Weiterführung der Unterbringungsform eingesetzt.

Wie Huber dem Landshuter Landrat mitteilte, habe er Müller seine Vorschläge unterbreitet, wie die Kommunen unterstützt werden könnten, die bisherigen dezentralen Unterkünfte in Wohnheime für anerkannte Flüchtlinge umzuwandeln. Müller stehe für die Bayerische Staatsregierung hierzu in Kontakt mit den Kommunalen Spitzenverbänden, um Lösungen zu finden. Dreiers Ansatz könnte nach Hubers Worten hier „ein wichtiger Baustein“ sein.

„Mir war es ein Anliegen, klar zu machen, wo den Kommunen der Schuh drückt. Denn sie sind verantwortlich für die Fehlbeleger und können nicht in diesem Umfang Obdachlosenunterbringung gewährleisten. Deshalb liegt es an der Staatsregierung, endlich Klarheit zu schaffen und diese Chance auf Weiternutzung der dezentralen Unterkünfte nicht verstreichen zu lassen“, erklärt Dreier. Zudem zweifelt der Landrat daran, dass die Unterbringung in Staatlichen Gemeinschaftsunterkünften die geeignete Form ist, um dauerhaft Flüchtlinge unterzubringen: „Es zeigt sich in immer mehr Landkreisen, dass es vor allem in größeren Einheiten mit vielen Flüchtlingen zu mehr Problemen kommt – seien es Ruhestörungen, Streitigkeiten über die Nutzung der Gemeinschaftsräume oder Spannungen zwischen den Gruppen. Dies geht zu Lasten der Bewohner, aber vor allem der Anwohner, die in der Nähe der Gemeinschaftsunterkünfte leben.“

Kleinere Einheiten, wie es die dezentralen Unterkünfte sind, hätten sich laut Dreier in der Vergangenheit bewährt und würden zur Integration beitragen, da dort familiärere Strukturen herrschen und die Bewohner selbst eine eigenständigere Lebensweise pflegen könnten.

Letztlich kann es aus Sicht des Landrats keine Dauerlösung sein, Fehlbeleger in Gemeinschaftsunterkünften zu dulden, weil sie keine eigene Wohnung finden. In seinen Augen reicht der Wohnungspakt II nicht weit genug bzw. ist für die Kommunen zum Teil einfach nicht umsetzbar. „Wir müssen hier für alle Beteiligten praktikable Lösungen finden, die keinesfalls eine Neiddebatte auslösen dürfen. Sozial bedürftige Einheimische müssen genauso von der Schaffung bezahlbaren Wohnraums profitieren wie anerkannte Flüchtlinge“, fordert Dreier abschließend.

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