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Wegen der Bienenseuche "Amerikanische Faulbrut" jetzt auch Heiligenbrunn und Auhof Sperrbezirke

bienen neu

Landkreis Landshut (16.04.2017) Das Landratsamt Landshut hat den Sperrbezirk ausgedehnt, den die Behörde Ende März wegen des Ausbruchs der Bienen-Seuche „Amerikanische Faulbrut“ rund um Türkenfeld (Gemeinde Hohenthann) ausgewiesen hatte:

Zum Sperrbezirk gehören nunmehr auch die beiden kleinen Ortschaften Heiligenbrunn und Auhof. Auch im Bereich dieser beiden Orte gelten somit die Beschränkungen und Auflagen gemäß tierschutzrechtlicher Vorschriften. Die Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung der für Bienen-Völker hoch gefährlichen und oft tödlichen Seuche zu verhindern.

Das Landratsamt Landshut hat Ende März einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um die Ortschaft Türkenfeld ausgewiesen, nachdem dort in einem Bienenstock die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen war. Neben der Ortschaft Türkenfeld fielen bislang auch die Gemeindeteile Irlmühle und Altenburg in den Sperrbezirk. Dieser Bezirk ist nun wie beschrieben erweitert worden.

Alle Besitzer von Bienenvölkern, deren Stöcke im Sperrbezirk liegen, haben dies unverzüglich dem Landratsamt Landshut, Veterinäramt, Veldener Straße 15, 84036 zu melden – Telefon 0871/408-4000. Im Rahmen der Allgemeinverfügung, die das Landratsamt wegen des Ausbruchs der Bienen-Seuche erlassen hat, ist unter anderem festgelegt, dass bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Gebiet nicht von ihrem Standort entfernt werden dürfen. Umgekehrt gilt, dass, so lange die Allgemeinverfügung in Kraft ist, auch keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden dürfen. Und bei Stöcken, die von Bienen nicht mehr besetzt sind, ist sicherzustellen, dass sie bienendicht verschlossen sind und bleiben.

Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden von Amtstierärzten auf die Amerikanische Faulbrut untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens nach zwei, spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder behandelt worden sind. Rechtsgrundlagen für die Allgemeinverfügung sind das Tiergesundheitsgesetz und die Bienenseuchen-Verordnung.

Von Seiten des Veterinäramts wird darauf hingewiesen, dass keine Gefährdung von Verbrauchern durch den Verzehr von Honig zu befürchten ist: Durch die Tierseuche sind nicht die ausgewachsenen Bienen betroffen, sondern die Larven. Die Seuche kann daher zum Aussterben von Bienenvölkern führen.

Im Bild oben:  Eine Honigbiene bei ihrer Arbeit auf der Blüte einer Blume: Um die Bienenvölker vor der gefährlichen Seuche „Amerikanische Faulbrut“ zu schützen, weist das Veterinäramt beim Auftreten der gefährlichen Bienen-Krankheit unverzüglich Sperrbezirke aus, wie dies bereits Ende März für die Gegend rund um Türkenfeld geschehen ist.

Foto: Bund Naturschutz

 

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