
Landshut - pm (20.08.2020) Vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der „Corona“-Pandemie findet von 16. bis 25. April 2021 die Frühjahrsdult - siehe Luftaufnahme - und von 20. bis 29. August 2021 die Bartmädult statt. Bewerber für die Vergnügungs- und Verkaufsdulten der traditionsreichen Veranstaltungen können ihre Unterlagen ab sofort schriftlich enreichen.
Das jedoch nur ausschließlich auf dem Postweg an das: Ordnungsamt, Sachgebiet Marktwesen, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2020. Nur form- und fristgerecht sowie vollständig eingehende Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil (Ausschlussfrist). Für jede Veranstaltung (Frühjahrs- und Bartlmädult) muss eine separate Bewerbung erfolgen.
Die Bewerbung für die Vergnügungsdult muss folgende Angaben/Unterlagen enthalten: Vor- und Nachname sowie ständige Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls die E-Mail-Adresse; der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen mit den angeforderten Unterlagen.
Bei Bewerbungen für die Verkaufsdult sind folgende Angaben/Unterlagen einzureichen: Vor- und Nachname sowie ständige Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls die E-Mail-Adresse; die Beschreibung des Geschäfts beziehungsweise des Warenangebots mit aussagekräftigem Bildmaterial, die Abmessungen des Geschäfts (Frontlänge und Tiefe).
Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Mündliche Abmachungen sind nicht rechtsverbindlich. Bewerber, die bis zum 31. Januar 2021 keine schriftliche Zusage erhalten haben, konnten nicht berücksichtigt werden. Eine schriftliche Absageerteilung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag.
Die Vergaberichtlinien und die Bewertungskriterien einschließlich des Bewerbungsbogens für die Vergnügungsdult können unter www.landshut.de/dulten heruntergeladen oder mit einem Freiumschlag per Post angefordert werden. Weitere Infos zu den Dulten gibt es auch unter www.dult-landshut.de.

