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Veranstaltungen eingeschränkt bis 25 Personen erlaubt

Landshut - pm (09.06.2020) Infolge der Corona-Pandemie gelten seit Mitte März landesweit Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen, darunter auch das grundsätzliche Verbot von Veranstaltungen, von dem im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Wegen der Vielzahl der Fälle hat die Stadt Landshut von der Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch Allgemeinverfügung Gebrauch gemacht, die am 10. Juni wirksam wird.

Das bedeutet, dass sämtliche – infektionsschutzrechtlich vertretbaren – Veranstaltungen im Stadtgebiet mit bis zu 20 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und bis zu 25 Teilnehmern im Freien stattfinden dürfen, wenn dies rechtzeitig bei der Stadt angezeigt worden ist und die notwendigen Schutzauflagen eingehalten werden.

Veranstaltungen in diesem Sinne sind unter anderem Vorstandssitzungen von Vereinen, Sitzungen von Wohnungseigentümergemeinschaften, Yoga-Kurse oder Zusammenkünfte von Selbsthilfegruppen.

Zwingende Voraussetzungen: Zum einen muss die Veranstaltung mindestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich beim Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut (auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder telefonisch unter 0871 881622 angezeigt werden. Dabei anzugeben ist: der Zweck der Veranstaltung, der verantwortliche Veranstalter, die Anzahl der Teilnehmer, der Veranstaltungsort, das Datum und die Dauer, die Größe des Veranstaltungsraumes (Quadratmeter) und ob Lüftungsmöglichkeiten (insbesondere Fenster) vorhanden sind.

Zum anderen müssen die notwendigen hygiene- und infektionsschutzrechtlichen Schutzauflagen eingehalten werden: Darunter fallen neben den allgemeinen Hygieneregeln, wie ausreichendem Händewaschen und der Nies- und Hustenetikette, auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Veranstaltung sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.

Die Allgemeinverfügung gilt weiterhin nicht für Veranstaltungen mit mehr als 20 Teilnehmern in geschlossen Räumen und mehr als 25 Personen im Freien. Hier ist die Beantragung einer Genehmigung notwendig, eine ledigliche Anzeige der Veranstaltung, wie oben aufgeführt, reicht hier nicht aus. Gleiches gilt für Versammlungen (nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz), bei denen besondere Anzeige- und Meldepflichten zu beachten sind.

Die ausführliche Allgemeinverfügung, in der die jeweiligen verbindlichen Voraussetzungen und Schutzmaßnahmen nachzulesen sind, kann online unter www.landshut.de/allgemeinverfuegung heruntergeladen werden und hängt auch als Druckversion im Schaukasten am Rathausgebäude in der Altstadt aus.

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