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Neues Adressbuch: Widerspruch gegen Eintragung der persönlichen Adresse bis 16.02. möglich

adressbuchJetzt wird ein neues Adressbuch für 2018/19 vorbereitet

Landshut (03.02.2018) In Zusammenarbeit mit der Stadt gibt die Adressbuchgesellschaft Ruf aus München im Frühjahr ein neues Adressbuch für Landshut heraus. Es wird neben viel Wissenswertem über die Stadt auch einen Behörden- und Vereinsteil sowie einen Firmenteil enthalten, der Firmen-, Gewerbe- und Handelstreibende sowie Freiberufler auflistet. Außerdem werden die Anschriften aller Einwohner ab 18 Jahren abgedruckt, die mit Wohnsitz in Landshut gemeldet sind. Wer dies nicht möchte, muss der Veröffentlichung im Adressbuch schriftlich widersprechen. Die Stadt weist darauf hin, dass jeder Einwohner und Gewerbetreibende verlangen kann, nicht im Adressbuch 2018 zu erscheinen.

Voraussetzung dafür ist ein schriftlicher Antrag, der bis spätestens 16. Februar 2018 bei der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 34, 84034 Landshut, eingegangen sein muss. Die Anträge zum Einwohnerteil sind an das Bürgerbüro, jene zum Firmenteil an das Amt für Öffentliche Ordnung und Umwelt zu richten. Entsprechende Formulare sind dort oder über die Internetseite der Stadt unter www.landshut.de erhältlich. Der Widerspruch hinsichtlich des Einwohnerteils kann auch online über das Bürgerserviceportal der Stadt, Rubrik „Übermittlungssperren“, eingelegt werden. Das Bürgerserviceportal wiederum ist zu erreichen über einen gleichnamigen Button rechts auf der Startseite der Stadt-Homepage oder direkt unter der Internet-Adresse www.buergerserviceportal.de/bayern/landshut.


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