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"Jäger nicht unter Generalverdacht stellen" - MdB Oßner: Einsatz für maßvolle Waffenrechtsreform

EU Feuerwaffenrichtlinie Waffengesetz

MdB Florian Oßner (rechts) nimmt die Forderungen der BJV-Kreisgruppe Vilsbiburg um (von rechts) Vorsitzenden Hans Brenninger, Manuel Schott und Hans Bauer-Bergmann entgegen.

Vilsbiburg - pm (11.04.2019) Die Kreisgruppe Vilsbiburg des Bayerischen Jagdverbands (BJV) hat Forderungen zur Entschärfung der geplanten Reform des deutschen Waffengesetzes an den Bundestagsabgeordneten Florian Oßner (CSU) übergeben. Die Jäger um Kreisgruppenvorsitzenden Hans Brenninger befürchten eine zu strenge Umsetzung der neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht.

Oßner sicherte zu, dass sich die CSU mit Bundesinnenminister Horst Seehofer für eine sinnvolle Anpassung der Vorgaben einsetzen werde, damit die Jäger nicht zu Unrecht kriminalisiert und mit unnötiger sowie teurer Bürokratie belastet werden.

Die neue EU-Waffenrichtlinie soll in erster Linie die Gefahr von terroristischen Anschlägen mit Schusswaffen verringern. „Meines Wissens hat aber noch kein Terrorist eine legale Waffe für einen Anschlag genutzt“, so Brenninger. Es scheine, als gehe es bei dem deutschen Gesetzentwurf nicht vorrangig um Terrorprävention, sondern um den Versuch, legalen Waffenbesitz zu kriminalisieren.

Der BJV bemühe sich seit Jahren, die Jägerschaft in der Öffentlichkeit wieder in ein besseres Licht zu rücken, nachdem sie in den Medien über eine lange Zeit diskreditiert worden sei. „Dieser Gesetzentwurf trägt allerdings nicht dazu bei, den Ruf der Jäger zu verbessern“, betonte BJV-Kreisgruppenschriftführer Manuel Schott. „Dadurch wird sogar jeder legale Waffenbesitzer als potenzieller Terrorist stigmatisiert.“

Keine übertriebene Umsetzung der EU-Richtlinie

Konkret kritisiert der BJV zum Beispiel die geplante Kennzeichnungspflicht aller wesentlichen Bestandteile einer zusammengesetzten Schusswaffe. Hier sei nicht klar, wer die Kosten für die nachträgliche Kennzeichnung zu tragen habe. Außerdem geht es um vorgesehene Meldepflichten an das zentrale Waffenregister, die jeden Besitzwechsel anzeigen. „Ein einfacher Gang zum Büchsenmacher wird damit zum bürokratischen Hindernislauf“, sagte Hans Bauer-Bergmann, Schießobmann der BJV-Kreisgruppe Vilsbiburg. Weitere unnötige oder ungeklärte Punkte seien die Anzeigepflicht von Änderungen an Schaft und Zielfernrohr sowie der Erwerb von Schalldämpfern durch Jäger. „Der Gesetzentwurf würde große Nachteile nicht nur für die Jäger, sondern auch für Sportschützen, Waffensammler, Büchsenmacher, Waffenhersteller und Luftdruckwaffenbesitzer bringen.“

Bundestagsabgeordneter Florian Oßner sicherte zu, dass die CSU im Bundestag keine übertriebene Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht tolerieren werde. „Gemeinsam mit unserem Bundesinnenminister Horst Seehofer setze ich mich dafür ein, dass der Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet wird, um die berechtigten Anliegen des Bayerischen Jagdverbands zu berücksichtigen. Anstatt rechtstreue Jäger und Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen, ist es viel wichtiger, den illegalen Waffenhandel entschieden zu bekämpfen", so Oßner.

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