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Das EU-Parlament erleichert den Anbau von Gentechnik - Die Grünen stimmten dagegen

Gegen die Stimmen der Grünen hat das Europaparlament mit 480 Ja- und 159 Nein-Stimmen neue Regeln zum Anbau genveränderter Organismen in der Europäischen Union verabschiedet. Nach dieser Regelung kann zukünftig jedes Land in der EU entscheiden, ob es den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erlaubt. Mit dieser Entscheidung verpasst das Parlament die Chance für verbindliche, klare und EU-weite Regeln für die Zulassung von Genpflanzen. Und das, obwohl sich eine Mehrheit der Bevölkerung klar gegen Gentechnik ausspricht.

Der Kompromiss gleicht einem trojanischen Pferd. Was auf den ersten Blick harmlos wirkt, kann sich in der Realität als äußerst gefährlich erweisen, wenn es dazu führt, dass auf europäischer Ebene mehr Zulassungen erteilt werden. Zusätzlich ist nach wie vor unklar, welche Gründe für ein Verbot auf nationaler Ebene tatsächlich einer Anfechtungsklage standhalten werden.

"Die Regeln werden den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU leichter machen und zu einem europäischen Flickenteppich bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen führen - in einem Land mit, in einem Land ohne Gentechnik", so die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen, Rosi Steinberger. Das birgt die Gefahr einer weiteren Ausbreitung von gentechnisch verändertem Material - etwa auf dem Transportweg durch EU-Länder, die sich klar gegen diese Agrartechnologie ausgesprochen haben." „Auch in den umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP und Ceta spielt die Kennzeichnungspflicht von gentechnisch veränderten Lebensmitteln eine wichtige Rolle - ob die am Dienstag beschlossenen Regeln das Anbauverbot TTIP und Ceta überleben werden, ist fraglich", so Rosi Steinberger. „Gegen die gerade beschlossenen nationalen Anbauverbote könnten Gentech-Konzerne in Schiedsgerichtsverfahren vor der Welthandelsorganisation (WTO) klagen – und würden vermutlich Recht bekommen. Denn vor der WTO gelten „sozio-ökonomische Gründe" oder der Widerstand der Bevölkerung nicht als Begründung für ein Anbauverbot."

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