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Kulturfonds Bayern: Anträge für Zuschüsse im Jahr 2018 bis Ende Oktober 2017 stellen

Kulturschaffende und Kommunen, die im Jahr 2018 Zuschüsse aus dem Kulturfonds Bayern bekommen wollen, müssen ihre Anträge bis Ende Oktober 2017 bei der Regierung von Niederbayern einreichen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Theater, Museum, zeitgenössische Kunst, Musikpflege, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Heimatpflege und internationaler Ideenaustausch.


Damit es Geld vom Staat gibt, muss das Projekt überregionale Bedeutung haben. Das heißt, Veranstaltungen und Vorhaben wie Gemeindefeste, Stadtjubiläen, Ortschroniken und örtliche Laienbühnen sind nicht förderfähig, weil sie als örtliche Kulturpflege Aufgabe der Kommunen sind. Fallen weniger als 10.000 Euro an förderfähigen Gesamtkosten an, gibt es keinen Zuschuss. Für Veranstaltungen, die regelmäßig wiederholt werden, beschränkt sich die Förderung auf eine Anschubfinanzierung. Seit 2014 können auch für Investitionen für kommunale Kulturzentren in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen Zuschüsse beantragt werden.

Der Freistaat setzt sich mit dem Kulturfonds Bayern für die wertvolle und vielfältige Kulturlandschaft Niederbayerns ein. Der Kulturfonds wurde 1996 eingerichtet und mit Geld aus Privatisierungserlösen der Bayerischen Versicherungskammer ausgestattet. Damit sollen Projekte und Investitionen vor allem in der Fläche Bayerns (die Großstädte München und Nürnberg sind ausdrücklich nicht Fördergebiet) unterstützt werden - als Zeichen dafür, dass Kunst und Kultur ein Teil der bayerischen Identität sind.

Anträge für das Auswahlverfahren 2018 sind bis spätestens 31.10.2017 einzureichen bei: Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Regierung von Niederbayern, Ansprechpartnerin Frau Sylvia Zierer, Tel. 0871/808-1248.

Weitere Hinweise zum Förderverfahren unter http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/1/kommunales_kultur/kulturpflege/index.php

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