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LAKUMED: Ein Besucher pro Patient und Tag für unbegrenzte Zeit im Besucherzeitraum

Landshut/Vilsbiburg/Rottenburg. Die Vorschriften für Besucher konnten in den Häusern der LAKUMED Kliniken weiter gelockert werden: Jeder Patient darf pro Tag einen Besucher für beliebige Zeit innerhalb des Besucherzeitraums empfangen. Die Besuchszeiten am Krankenhaus Landshut-Achdorf, am Krankenhaus Vilsbiburg und in der Schlossklinik Rottenburg sind von Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie am Wochenende von 10 bis 18 Uhr.

Der Besucher muss vorab nicht mehr registriert werden und darf bei medizinischen Gründen eine Begleitperson mitbringen. Zudem dürfen minderjährige Kinder mitgebracht werden, wenn der Partner besucht wird und sonst keine Kinderbetreuung möglich ist.

In den Geburtskliniken am Krankenhaus Landshut-Achdorf und am Krankenhaus Vilsbiburg dürfen Geschwisterkinder zum Besuch mitgebracht werden. Bei Besuchen mit Kindern gilt eine zeitliche Beschränkung von einer Stunde. Stellt sich eine Schwangere mit Wehen vor, darf der Partner nach dem Screening direkt mit in den Kreißsaal bzw. Wartebereich kommen – unter der Voraussetzung, dass ausreichend Platz vorhanden ist.

Weiterhin gilt in allen Häusern der LAKUMED Kliniken, dass Personen mit Erkältungssymptomen, mit Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall sowie nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet laut RKI in den vergangenen zwei Wochen die Krankenhäuser nicht betreten dürfen. Der Zutritt erfolgt jeweils über den Haupteingang mit Mund-Nasen-Schutz. Im Eingangsbereich wird eine Risikoeinschätzung durchgeführt.

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich an die vorgegebenen Hygieneregeln zu halten: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen sowie Händedesinfektion vor / bei Betreten und nach dem Verlassen des Patientenzimmers. Zudem sind Besuche nur in den Patientenzimmern sowie in ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt. Den Besuchern wird bei der Zutrittskontrolle ein Informationsblatt mit diesen und weiteren Verhaltensregeln ausgehändigt, dessen Erhalt und Kenntnisnahme sie schriftlich bestätigen.

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