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05. Juli 2017

Eisenbahn-Bundesamt erstellt einen Lärmaktionsplan mit Beteiligung der Anwohner per Online-Befragung

eisenbahn laerm(05.07.2017) Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisen- bahnstrecken des Bundes zuständig. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung soll insbesondere mit Beteiligung der betroffenen Anwohner ein Überblick über bestehende Lärmbelastung erstellt werden und Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm erarbeitet und umgesetzt werden.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt hierzu eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durch. Die Informations- und Beteiligungsplattform kann online unter Opens external link in new windowhttp://www.laermaktionsplanung-schiene.de abgerufen werden.

Alternativ können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230, 14412 Potsdam geschickt werden.

Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über die obenstehende Adresse angefordert werden. Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt per E-Mail an Opens window for sending emaillap(at)eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn, Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn gesendet werden.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 30. Juni begonnen und dauert bis zum 25. August 2017. Innerhalb dieses Zeitraums können Betroffene dem Eisenbahn-Bundesamt wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen.
Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem Eisenbahn-Bundesamt dabei, die deutschlandweite Lärmaktionsplanung aufzustellen. Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, über die zu gegebener Zeit gesondert informiert werden soll.

In Hinblick auf die Priorisierung von deutschlandweit zu planenden Lärmschutzmaßnahmen ist es wichtig, dass die betroffenen Anwohner die angebotenen Möglichkeiten zur Verfahrensbeteiligung rege nutzen.

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