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Jugendschutzgesetz: Vor dem Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas für Jugendliche?

aa an elektorrauch

„Brauchen wir E-Shishas für unsere Kinder?", fragten die niederbayerischen Landtagsabgeordneten Ruth Müller, Johanna Werner-Muggendorfer und Bernhard Roos bei ihrer Regionalkonferenz am 18. Juli 2014 im Landshuter Netzwerk und legten die Problematik offen. Unter dem Motto „Qualmen war gestern – Bayerns Schulhöfe unter Dampf" gingen die SPD-Abgeordneten gemeinsam mit Experten aus Suchtberatung, Medizin und Schule, der Frage auf den Grund: Wie gefährlich sind E-Zigaretten und E-Shishas wirklich?

Nun, nach fast einem Jahr zeigt sich, dass sie sowohl mit dem Thema als auch mit der abschließenden Forderung, Nikotinhaltige E-Zigaretten und sogenannte E-Shishas sollten dem Jugendschutzgesetz unterliegen und für Kinder und Jugendliche nicht freiverkäuflich sein, absolut richtig lagen. Familien Ministerin Manuela Schwesig teilte Ruth Müller nun auf Anfrage mit, dass „die jugendschutzrechtlichen Beschränkungen von E-Shishas und E-Zigaretten nun geklärt sind, und das Gesetzgebungsverfahren nun zügig angegangen wird."

Nach einer Anhörung im Gesundheitsausschuss im Frühjahr 2014 war klar, so Müller, „da kommt was auf uns zu": E-Shishas und E-Zigaretten sind bisher legal. Die „Shisha to go" ist nicht als Tabak-Produkt gekennzeichnet und unterliegt somit nicht der Abgabebeschränkung an Jugendliche unter 18 Jahren nach § 10 des Jugendschutzgesetzes. Ebenso sind sie nicht dem Nichtraucherschutzgesetz oder dem Arzneimittelgesetz unterworfen. Damit ist der Verkauf an Jugendliche im Rahmen ihrer Geschäftsfähigkeit erlaubt. Die verwendeten Liquids, z.T. aus China kommend, unterliegen keinerlei Qualitätskontrolle, Inhaltsstoffe werden nicht deklariert. „Einige Wissenschaftler sehen im vermeintlich harmlosen E-Shisha-Paffen den Einstieg in die Tabaksucht und raten deshalb, ebenso wie Krebsforscher, nachdrücklich davon ab", so Ruth Müller zur Ausgangslage 2014.

Jugendschützer und Suchtberater waren alarmiert, Lehrer und Eltern verunsichert.

Im Sommer 2014 setzte sich auch in Berlin die Meinung durch, dass der Gesetzgeber nun tätig werden müsse und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ließ erkennen, dass ein Verbot näher rücke. Mehrmals intervenierte Müller, u.a. Mitglied im Ausschuss Gesundheit und Pflege, bei Ministerin Schwesig und Vizekanzler Gabriel.

Umso mehr freut die Landshuter Abgeordnete nun, dass die von ihr aufgegriffene Problematik nun zu einem guten Ende führen wird. „Wenn man in der Politik etwas erreichen will, braucht man einen langen Atem und Beharrlichkeit", so Ruth Müller. Wichtig seien außerdem Unterstützer aus gesellschaftlich relevanten Bereichen, verweist Müller auf die gute Zusammenarbeit mit dem Gymnasium Seligenthal und dem Vorsitzenden der Elternvereinigung an den Gymnasien und Realschulen der Orden und anderer freier katholischer Schulträger in Bayern, Herrn Prof. Dr. Ernst Fricke.

Im Bild oben: Machten sich schon im Sommer 2014 für eine jugendschutzkonforme Lösung stark: Die niederbayerischen Landtagsabgeordneten Ruth Müller, Johanna Werner- Muggendorfer und Bernhard Roos mit den Referenten der Veranstaltung Herrn Prof. Dr. Hubert Hautmann, Gymnasialleiterin  Ursula Weger, Jürgen Handschuch und Johannes Schimpfhauser, sowie der Stadtverbandsvorsitzenden Anja König und Kreisrätin Filiz Cetin.

 

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