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Verdeckte Alkohol-Testkäufe an Jugendliche

kein alkoholDer Ausschank und Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ist strikt verboten. Hochprozentiges gibt es erst ab 18 Jahren. Auch Tabakwaren dürfen Ju- gendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Trotzdem gelingt es Jugend- lichen immer wieder, in Tankstellen und anderswo Alkohol und Zigaretten zu erwerben. 

Beispielsweise auch in Diskotheken oder in Lebensmittelgeschäften und sonstigen Verkaufsstellen. Um der bundesweiten Problematik, die auch vor Landshuts Stadtgrenzen nicht Halt macht, effektiv entgegenzuwirken, führt die Stadt präventive Maßnahmen zum Schutze der Jugendlichen durch.

Zur Verbesserung des Jugendschutzes und um der unerlaubten Abgabe von Alkohol und Tabakwaren effektiv zu begegnen, wurden in den vergangenen Wochen vom Jugendamt in Zusammenarbeit mit der Polizei wieder eine größere Anzahl von Alkohol- und Tabakwaren-Testkäufen mit Minderjährigen in Landshut durchgeführt. Dabei konnten jugendliche Testkäufer erneut in einer Anzahl von Fällen hochprozentigen Alkohol und Zigaretten erwerben, obwohl sie das hierfür erforderliche Alter von 18 Jahren nicht nachweisen konnten.Gegen die Betroffenen werden vom Jugendamt entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Stadt Landshut weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass alle Gewerbetreibende verpflichtet sind, die für ihren Gewerbebetrieb geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten sowie ihre Mitarbeiter entsprechend zu belehren.

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