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Zoll maschiert in Securitybranche ein - Verdacht auch 1,5 Mio €uro Betrug

Bayern - pm (15.07.2025) In den Morgenstunden des 15. Juni durchsuchten rund 200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) mit Namen "Anserem" 34 Wohn- und Geschäftsobjekte in Südbayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz

Neben den Wohnanschriften und Unternehmen der Beschuldigten erstreckte sich der Einsatz auch auf Firmen, die in das Betrugsmodell involviert sein könnten und auf mutmaßliche Scheinfirmen.

Unter Federführung des Hauptzollamts Landshut und im Auftrag der Staatsanwaltschaften Landshut und München I wurden mehr als 40 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen mehrere tatbeteiligte Personen aus der Securitybranche wegen Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und der Beihilfe hierzu.

Die Beschuldigten werden verdächtigt Unternehmen genutzt zu haben, um im Rahmen eines Kettenbetrugs Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen. Nach jetzigen Erkenntnissen soll auf diese Weise im Gesamtumfang der Ermittlungen ein Schaden in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro für Staats- und Sozialkassen entstanden sein.

Kettenbetrugsverfahren sind gekennzeichnet durch den An- und Verkauf unrichtiger Belege, wie beispielsweise Rechnungen über Leistungen, die gegen Zahlung einer Provision tatsächlich nicht erbracht wurden. Ziel dieses An- und Verkaufs von Schein- und Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufs, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt.

Im Zuge der Maßnahmen wurden Geschäftsunterlagen, Datenträger und Mobiltelefone sichergestellt, die im Verlauf der noch andauernden Ermittlungen ausgewertet werden. Überdies wurden erste Zeugenvernehmungen durchgeführt.

Eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) wird temporär eingerichtet, wenn komplexe Lagen nicht mehr durch eine Allgemeine Aufbauorganisation (AAO) bewältigt werden können. Gründe hierfür können eine besondere Gefährdungslage, ein hoher Personalbedarf, die Einsatzdauer oder auch der Bedarf nach einer einheitlichen Führung bei vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten sein.

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