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Europawahl: EU-Bürger müssen sich in Wählerverzeichnis bis zum 4. Mai eintragen

Europawahl-2014 logoVom 22. bis 25. Mai 2014 findet in der Europäischen Union die 8. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, 25. Mai. Wahlberechtigte EU-Bürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können in ihrem Herkunfts-Land oder an ihrem Wohnsitz Deutschland an der Wahl teilnehmen.

Jeder darf aber nur einmal wählen; für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch dort die Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Bis spätestens 4. Mai muss für die Eintragung in das Wählerverzeichnis im Bürgerbüro der Stadt Landshut, Luitpoldstr. 29, 1. Stock, 84034 Landshut (Öffnungszeiten: Mo,Di 7.30 – 16.00 Uhr, Mi. 7.30 – 18.00 Uhr und Do,Fr 7.30 – 13.00 Uhr) ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Der Antrag kann auch per Post an die Stadt Landshut, Bürgerbüro, Luitpoldstr. 29, 84034 Landshut gesendet werden. (Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt gibt es auch unter http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_14/unionsbuerger/ oder im Bürgerbüro.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU sind auch unter http://www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany/ zu finden.

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