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Hochwasserschaden: Stromkostenzuschuß beantragen - Stadt hilft aus Spendentopf

aa b hochw zuschuWie bereits bekannt, wurde im Werksenat im Juli 2013 beschlossen, dass hochwassergeschädigten Bürgern keine Strompreisvergünstigungen durch die Stadtwerke für Trocknungsmaßnahmen gewährt werden können. Trotzdem soll Geschädigten durch Spendenmaßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten unbürokratisch geholfen werden und zwar aus der Spendenaktion „Hochwasserhilfe".

Ab sofort kann ein Antrag auf Stromkostenzuschuss aus Spendenmitteln für Trocknungsmaßnahmen gestellt werden.

Die Spendenaktion unter Federführung von Oberbürgermeister Hans Rampf wurde ins Leben gerufen, um die finanziellen Verluste, besonders bei Härtefällen, die nach Abzug von staatlichen Hilfen und Versicherungsleistungen verbleiben, so gering wie möglich zu halten.

Betroffene erhalten den entsprechenden Antrag auf „Stromkostenzuschuss aus Spendenmitteln für Trocknungsmaßnahmen" beim Amt für Finanzen, Fleischbankgasse 310, Ansprechpartner Thomas Rogler, Telefon 881210, E-Mail: Opens window for sending emailthomas.rogler(at)landshut.de. Dieser kann auf telefonische Anfrage auch zugesendet werden und steht nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung.

In der nächsten Sitzung der gemäß Plenumsbeschluss eingesetzten Spendenkommission, die voraussichtlich Ende Februar zum nächsten Mal tagt, wird über die eingereichten Anträge entschieden.

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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