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Salzdorfer Tal: Das Verwaltungsgericht lehnt die Zulassung eines Bürgerbegehrens ab

Ohne mündliche Verhandlung hat das für Niederbayern und die Oberpfalz zuständige Verwaltungsgericht in Regensburg mit Entscheid vom 9. Juni die Klage der Bürgerinitiative Salzdorfer Tal (Rechtsanwalt Ulrich Kaltenegger) abgelehnt. Das Salzdorfer Tal sollte als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.

In der Sprache des Gerichts heißt es: Ein Bürgerbegehren sei unzulässig, weil es sich um keine Angelegenheit der Selbstverwaltung der Beklagten handle. Das Naturschutzrecht sei vielmehr Aufgabe des Staates.

Jetzt kann der Kläger, die Bürgerinitiative pro Landschaftsschutzgebiet zum einen Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Regensburger Verwaltungsgericht stellen oder Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einlegen. Aber das dürfte teuer werden.

Zufrieden sind natürlich die Landwirte bzw. Grudstücksbesitzer im Salzdorfer Tal. Sie haben immer versichert, dass sich auch ohne ausdrückliche Ausweisung als Landschaftschutzgebiet am Ist-Zustand nichts ändern würde. Im letzten Jahr wurde für die eine wie die andere Sache vor dem Rathaus jeweils massiv geworben.    

 

 

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