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Vortrag: Haftung des Bevollmächtigten bei einer Vorsorgevollmacht

Landshut – pm (18.03.2025) Die Senioren-Union bietet am Mittwoch, 19. März, um 15 Uhr, beim 09er-Wirt im ETSV 09 Landshut, Siemensstraße 2, einen sehr interessanten Vortrag über die Haftung des Bevollmächtigten bei einer Vorsorgevollmacht. Wer sich aufgrund einer Vorsorgevollmacht um eine andere Person kümmert, hat nicht nur die Arbeit, sondern auch die Haftung. Das ist nahezu keinem Bevollmächtigten klar.

Der Bevollmächtigte muss - meistens nach dem Tod des Vollmachtgebers - Auskunft erteilen und Rechnung legen, welche Geschäfte er mit der Vollmacht geführt hat. Kann der Bevollmächtigte z.B. keine Belege nachweisen oder hat er Geld für sich selbst oder seine Familie verwendet, zahlt er Gelder zurück. Besonders gefährdet sind Schenkungen, die der Bevollmächtigte erhalten hat. Aber auch die Erben müssen sich eilig kümmern, wenn ein Verstorbener eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Erscheint Ihnen das abwegig? Nein! Es gibt kaum Erbfälle, in denen es nicht um Streitigkeiten rund um die Vorsorgevollmacht geht

Die Referentin Frau Dr. Kerstin Kastl ist Rechtsanwältin, u.a. als Fachanwältin für Erb-, Familien- und Arbeitsrecht, in Landshut. Sie wird uns in verständlicher Weise in die juristische Materie einführen und ihren Fragen beantworten.

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