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Finanzkontrolle denkt auf: Taxiunternehmer unterschlägt 160 000 Euro Sozialabgaben

hauptzollamt schwarzarbeitLandshut - pm (04.01.2022) - Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen Taxiunternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 261 Fällen in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Insolvenzverschleppung mit vorsätzlichem Bankrott zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Daneben wurde eine Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen verhängt.

Das Urteil ist rechtskräftig. Das Amtsgericht Regensburg hielt dem Verurteilten seine Schuldeinsicht im Rahmen des vollumfänglichen Geständnisses zu Gute.

Die vorenthaltenen Sozialabgaben in Höhe von 164.000 Euro sind vom Verurteilten nachzuentrichten.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut ergaben, dass der Taxiunternehmer über einen Zeitraum von fünf Jahren die Löhne mehrerer bei ihm beschäftigter Fahrer nicht in richtiger Höhe bei den zuständigen Einzugsstellen angemeldet und somit auch nicht die korrekten Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat.

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