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Gemeinsame Presseerklärung zum Bayerischen Heimattag: "Die Ochsenau muss in ihrer Gesamtheit erhalten werden!"

Landshut - (28.06.2019) LBV und NVL wollen vom Bayerischen Umweltministerium Auskunft über das Zustandekommen der Abgrenzung des FFH-Gebietes am ehemaligen Standortübungsplatz. Landshut ist in diesem Jahr Gastgeber des „Bayerischen Heimattages“ und zugleich eine „Boomregion“, die extrem stark wächst. Doch dabei droht auch Gefahr für sehr wertvolle Flächen, die für zahlreiche seltene Arten und für viele Landshuter Bürger „Heimat“ sind.

Die Ochsenau ist der im Isartal gelegene Teil des ehemaligen Standortübungsplatzes Landshut und mit 49 Hektar der größte erhalten gebliebene Kalkmagerrasen des gesamten Unteren Isartals. Zahlreiche vom Aussterben bedrohte Arten leben hier, darunter mehrere Arten, die hier ihr letztes Vorkommen südlich der Donau haben, und auch zwei Erstfunde für Deutschland. Das gesamte Areal der Ochsenau ist eine durch §30 des Bundesnaturschutzgesetzes vor Zerstörung und Beeinträchtigung geschützte Fläche. Zudem verpflichtet Artikel 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes den Staat und die Kommunen, besonders wertvolle ökologische Grundstücke dem Naturschutz zu widmen.
Dennoch will die Stadt die Hälfte der Fläche bebauen und somit unwiederbringbar zerstören. Und dies, obwohl allein im Landshuter Osten noch über 400 Hektar besser erschlossene und hochwasserfreie alternative Flächen unbebaut sind.
Für die Kreisgruppe Landshut des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) und den Naturwissenschaftlichen Verein Landshut (NVL) stellt alleine die Tatsache, dass das jetzt zur
Bebauung anstehende Gebiet nicht für das Schutzgebietsnetz der europäischen Fauna-Flora-HabitatRichtlinie (FFH) gemeldet wurde, einen Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht dar. LBV und NVL haben sich daher mit Schreiben vom 26.06.2019 an das Bayerische Umweltministerium gewandt und um Auskunft zum seinerzeitigen Meldeverfahren gebeten. Sie wollen insbesondere wissen, ob die Aussage der Stadt Landshut zutreffend ist, dass bei der Auswahl und Abgrenzung von FFHGebieten nicht nur fachliche Kriterien, sondern auch kommunale Planungen berücksichtigt wurden.
Außerdem fragen die beiden Vorsitzenden Christian Brummer (LBV) und Dr. Xaver Menhofer (NVL) an, ob das Bayerische Umweltministerium überhaupt Kenntnis davon hatte, dass in der Ochsenau hochwertige Naturschutzflächen im Meldeverfahren außen vor gelassen wurden.

Dr. Stefan MüllerKroehling, 2. Vorsitzender des NVL sieht im Fall der Ochsenau durchaus Parallelen zur Situation im Hambacher Forst. Auch dort hatten die Behörden aufgrund bestehender Planungen wertvolle Lebensräume nicht an die Europäische Union gemeldet. Die dortigen Rodungsarbeiten seien wegen dieses Umstandes aktuell gerichtlich gestoppt.

V.i.s.d.P: Dr. Stefan Müller-Kroehling, 2. Vorsitzender des NVL

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