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Landshut: 39 Prozent mehr Rentner auf Stütze vom Amt angewiesen

NGG AltersarmutLandshut – pm (17.10.2019) Wenn die Rente nicht reicht: Immer mehr Menschen in Landshut sind neben ihren Altersbezügen auf staatliche Stütze angewiesen. Die Zahl der Empfänger von „Alters - Hartz-IV“ stieg innerhalb von zehn Jahren um 39 Prozent. Gab es in Landshut 2008 noch 652 Bezieher von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, so waren es im vergangenen Jahr bereits 909. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit.

Die NGG beruft sich hierbei auf Angaben des Statistischen Landesamtes. Danach erhielten in ganz Bayern zuletzt rund 125.000 Rentnerinnen und Rentner Grundsicherung – 43 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor.

Kurt Haberl, Geschäftsführer der NGG-Region Niederbayern, sieht den Trend mit Sorge – und fordert eine „rentenpolitische Kurskorrektur“. Insbesondere die von der Bundesregierung angekündigte Grundrente müsse rasch angepackt werden, um ein Ausufern der Altersarmut in der Stadt zu verhindern.

„Die amtlichen Zahlen zeigen nur die Spitze des Eisbergs. Denn sehr viele Menschen, die wegen Mini-Renten eigentlich einen Anspruch auf die Grundsicherung haben, schrecken aus Scham vor einem Antrag zurück“, sagt Haberl. So sind nach einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bundesweit aktuell bereits 16,8 Prozent der Rentner von Armut bedroht. Ohne die Einführung einer Grundrente könnte das Armutsrisiko laut DIW bis zum Jahr 2039 auf 21,6 Prozent steigen – selbst bei einer weiterhin positiven Konjunkturentwicklung.

„Eine entscheidende Ursache für dürftige Renten sind niedrige Einkommen. Auch wer Jahrzehnte in einer Bäckerei oder einem Restaurant gearbeitet hat, landet im Alter oft unter der Armutsschwelle. Das liegt auch an der Praxis vieler Unternehmen, aus Tarifverträgen auszusteigen und so die Löhne zu drücken. Hinzu kommt der Trend zu Teilzeit und Minijobs“, erklärt Gewerkschafter Haberl.

Hier setze die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geplante Grundrente an: Danach sollen die Bezüge von Menschen, die mindestens 35 Jahre lang gearbeitet haben und bei der gesetzlichen Rente trotzdem unter die Grenze von 896 Euro kommen, um bis zu mehrere Hundert Euro im Monat aufgebessert werden. „Das Modell wäre ein wichtiger Beitrag für mehr Gerechtigkeit im Rentensystem. Es würdigt die Leistung von denen, die ein Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt haben“, betont Haberl.

Ausschlaggebend sei aber, dass es dabei keine Bedürftigkeitsprüfung gebe. „Wer eine solche Prüfung fordert, trifft die Falschen, weil es in den allermeisten Fällen um Haushalte mit kleinen Einkommen geht. Eine Bedürftigkeitsprüfung steht auch dem Rentenprinzip entgegen, nach dem Beitragszahler einen individuellen Leistungsanspruch erwerben“, so Haberl.

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