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Halloween – Wenn aus Streichen Straftaten werden

Niederbayern - pol (30.10.2023) In der Nacht vom 31.Oktober auf 1.November ziehen Kinder wieder von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch: „Süßes sonst gibt’s Saures" Süßigkeiten oder spielen Streiche. Zwar können an Halloween kleine Streiche toleriert werden, doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar, so die Polzei.

Sobald Streiche die Schwelle zu Straftaten überschreiten, könne das entsprechende Konsequenzen in Form von Geldstrafen und auch Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Die Polizei wird an Halloween verstärkt unterwegs sein und festgestellte Straftaten konsequent verfolgen.

Das Polizeipräsidium Niederbayern appelliert zu Umsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme – auch ganz besonders an Halloween und rät deshalb Eltern:

  • Sprechen Sie im Vorfeld mit ihren Kindern und weisen Sie auf die bestehenden rechtlichen Grenzen etwaiger Streiche, sowie mögliche straf- oder zivilrechtliche Folgen hin.
  • Erklären Sie den Kindern, dass verschlossen Türen zu respektieren sind.
  • Im Idealfall begleitet eine erziehungsberechtigte Person die minderjährigen Süßigkeitensammler.
  • Ermutigen Sie Ihr Kind, eine Halloweengruppe zu verlassen, die dabei ist, Straftaten zu begehen.
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