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Hauptzollamt Landshut: Zöllner decken Sozialbetrug durch Firmen - und Lohnsplitting auf

zöllner kontrollieren sozialbetrugLandshut - ots (22.07.2021) - Das Amtsgericht Landshut verurteilte einen 58-jährigen Unternehmer aus dem Landkreis Freising zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten und einer Gesamtgeldstrafe von über 10.000 Euro wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in insgesamt 326 Fällen. Der Vollzug der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der inzwischen rechtskräftig Verurteilte mit seinen im Transportbereich tätigen Firmen über einen Zeitraum von sechs Jahren Sozialversicherungsbeiträge von über 208.000 Euro vorenthielt. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Landshut ergaben, dass der Unternehmer einen Großteil seine Fahrer als versicherungspflichtige Beschäftigte bei der einen und als geringfügig Beschäftigte bei seiner zweiten Firma zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Der Gesamtbetrag aus beiden Beschäftigungen ergab dann das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Nettoentgelt.

"Durch dieses unrechtmäßige sozialversicherungsrechtliche Splitten der Beschäftigungsverhältnisse konnte der Unternehmer das vereinbarte Netto über insgesamt niedrigere Bruttolöhne und hierbei vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge erreichen", so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut.

Bundesweite Schwerpunktprüfung

Am 16. Juli überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bundesweit in einer Schwerpunktprüfung Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe. 50 Kolleginnen und Kollegen des Hauptzollamts Landshut waren bei der Kontrolle im Einsatz, zusätzlich wurde die Bayerische Polizei (Grenzpolizeiabteilung) und die BAG beteiligt. Bei der Schwerpunktprüfung wurden insgesamt 137 Arbeitnehmer erfasst und zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. In 65 Fällen wurden bereits Geschäftsunterlagen geprüft, dabei ergab sich noch weiterer Prüfbedarf in Zusammenhang mit der Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns.

Geprüft wurden vorwiegend Fahrer von Lkws und Kleintransportern in Logistikzentren, an Parkplätzen entlang von Autobahnen und Bundesstraßen, im Hafen Passau, auf Autohöfen und in Ladezonen von Betrieben. Auch die Besatzung eines Gütermotorschiffs konnte während der Löschung der Ladung zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt werden. Eine Person, die sich illegal in Deutschland aufhielt, wurde aufgegriffen. Die Prüfungen hierzu dauern noch an.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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