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Halloween: Damit Spaß, Spaß bleibt, gibt die Polizei Tipps

Niederbayern - pol (30.10.2020) „Süßes, sonst gibt’s Saures“, nach diesem Motto wird traditionell in der Nacht vom 31. Oktober auf 1. November um die Häuser gezogen, um Süßigkeiten zu ergattern - ansonsten drohen fiese Streiche. Leider überschreiten diese Streiche oftmals die Grenze der Legalität. Streiche werden toleriert – Straftaten nicht. Falls in Niederbayern trotz des momentanen Infektionsgeschehens Kinder von Haustür zu Haustür ziehen sollten, gibt die Polizei einige Hinweise

Wenn am Samstag gruselige Gestalten an der Haustüre klingeln, könnten pandemiebedingt viele Türen geschlossen bleiben. Nicht nur wegen der aktuellen Corona-Lage, sollte dafür Verständnis aufgebracht werden. Wer an der Haustüre keine Süßigkeiten hergibt, muss traditionsgemäß mit kleinen Streichen rechnen. Spätestens bei mutwilligen Sachbeschädigungen, Vandalismus oder Körperverletzung kann von einem Streich lange nicht mehr die Rede sein. Stattdessen drohen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Im vergangenen Jahr musste die Polizei in Niederbayern über 40 Mal zu anlassbezogenen Einsätzen ausrücken. Neben Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung waren vor allem Ruhestörungen ursächlich für die Polizeieinsätze.

Halloween ist kein Freibrief für Straftaten. Strafbare Handlungen werden auch in der Halloween-Nacht nicht geduldet und von den niederbayerischen Polizeidienststellen konsequent verfolgt. Auch wer bei einem strafbaren „Streich“ nur dabei war, kann wegen einer gemeinschaftlich begangenen Straftat belangt werden. Für ein Vergehen der Sachbeschädigung beispielsweise sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Darüber hinaus sind die Kosten für den entstandenen Schaden aufzubringen. Das betrifft dann auch Kinder unter 14 Jahren, die zwar noch nicht schuldfähig sind, aber dennoch für die Wiedergutmachung entstandener Schäden zur Verantwortung gezogen werden können.

Das Polizeipräsidium Niederbayern richtet sich mit Rat und Bitte an die Eltern und Sorgeberechtigten:

Verzichten Sie dieses Jahr möglichst auf das Umherziehen von Haustür zu Haustür.
Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Kindern und weisen Sie auf die bestehenden rechtlichen Grenzen etwaiger Streiche, sowie mögliche straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen hin.
Erklären Sie den Kindern, dass verschlossene Türen unbedingt zu respektieren sind.
Achten Sie auf die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen: Abstand, Hygiene, Maske.
Im Idealfall begleitet eine erziehungsberechtigte Person die minderjährigen Süßigkeitensammler.

 

Halloween ist in den vergangenen Jahren immer mehr zu einem Teil der deutschen Brauchtumslandschaft geworden. Nichtsdestotrotz sollte in Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens umsichtig gehandelt werden. Die Polizei schließt sich den Empfehlungen aus Politik und Gesundheitswesen an und rät, die diesjährige „Süßigkeitenjagd“ ausfallen zu lassen. Der vielfältige Kontakt zwischen zahlreichen Menschen, wenn auch nur kurz und an der frischen Luft, ist insbesondere mit den ab Montag geltenden Beschränkungen kaum in Einklang zu bringen

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