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Briefwahl für die OB- und Stadtratswahl erst ab 15. Feb.

Landshut - hs (08.01.2026) Knapp 55.000 über 18-jährige der ca. 76.000 Landshuter Einwohner/inen werden am 8. März bei den OB- und Stadtratswahlen wahlberechtigt sein. Die Wahlberechtigung gilt bei dieser Wahl auch für alle in Landshut wohnhaften EU-Bürger, die auch wählbar sind. Derzeit ist niemand von den Landshuter EU-Bürgern unter den 44 Stadträten vertreten. 

Die Briefwahl ist bei dieser Wahl gemäß eines Landtagsbeschlusses erst ab dem 16. Februar, also erst in den letzten drei Wochen vor dem Wahlsonntag, 8. März, erlaubt. 

Die Zahl der Briefwähler hat zuletzt immer mehr - 30 Prozent und mehr - zugenommen. Das Wahlamt der Stadtverwaltung verschickt die entsprechenden Wahlbenachrichtigungen jedoch bereits ab Ende Januar an alle Wahlberechtigten.  

Die Zahl der Wahlberechtigten betrug bei der letzten Wahl am 15. März 2020 noch 55.579. Bei der vorletzten Wahl am 16. März 2014 waren erst 52.178  Landshuter/innen wahlberechtigt. 

Die großen Wahlplakattafeln werden ca. sieben Wochen vor dem Wahlsonntag in allen Stadtteilen vom Bauamt aufgestellt. 

 

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