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MdB E. Grundl: Bekämpfung von Rechtsextremismus funktioniert nicht ohne NS-Aufarbeitung

grundl erhard straubing neupm (26.11.2020) Zum Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, erklärt Erhard Grundl MdB, Sprecher für Kulturpolitik der Bundestagsfraktion die Grünen und Obmann im Kulturausschuss: Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ist enttäuschend. Anstatt eine schlüssige Gesamtstrategie zu verfolgen, verliert er sich in vielen Einzelprojekten. Der Zusammenhang zwischen der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der Entwicklung am rechten Rand unserer Gesellschaft kommt dabei nur beiläufig vor.

Nur eine von fast 90 Maßnahmen sieht eine "Entwicklung von Modellprojekten zur Aufarbeitung der gemeinsamen Genese und Geschichte von Rassismus und Antisemitismus vom Nationalsozialismus bis in die Gegenwart: Prävention und Forschung" vor. Dabei müsste auch das Programm "Jugend erinnert" weiterentwickelt und aufgestockt werden. Schließlich ist es die nichtaufgearbeitete Vergangenheit, die uns heute in Form von Alltagsrassismus und NS-Verharmlosung, selbst im deutschen Bundestag, immer wieder begegnet. Etwa wenn geschichtsvergessen das Bevölkerungsschutzgesetz mit Hitlers Ermächtigungsgesetz verglichen wird.

Erinnern wir uns: Das Ermächtigungsgesetz 1933 war das Ende der ersten Demokratie in Deutschland, das Ende der Gewaltenteilung der Weimarer Republik, das Ende von Pressefreiheit und bürgerlichen Rechten und der Anfang des verbrecherischen nationalsozialistischen Staates. Dieser Staat brach mit allem, was bis dahin an universellen ethischen Prinzipien galt: In seinem Namen ermordeten Deutsche 6 Millionen Juden in Deutschland und Europa, legten Europa in Schutt und Asche, ermordeten Kriegsgefangene, bombardierten als Erste die Zivilbevölkerung in Städten. Kein Menschenrecht, kein Völkerrecht, das dieser Staat nicht brach.

Der Vergleich, der heute von der AfD und sogenannten "Querdenkern" angestellt wird, zwischen dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz und dem Ermächtigungsgesetz von 1933 bagatellisiert den Nationalsozialismus auf zynische Weise und verhöhnt unsere parlamentarische Demokratie. Die Namen von Sophie Scholl und Anne Frank in diesem Zusammenhang zu nennen, kann im Fall der Elfjährigen in Karlsruhe mit Unwissenheit begründet werden. Auch darum ist es unerlässlich, die Bekämpfung des Rechtsextremismus und die NS-Aufarbeitung zusammenzudenken. Wenn die Bundesregierung eine Milliarde Euro für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus für die nächsten vier Jahre bereitstellt und zusätzlich für 2021 weitere 150 Millionen Euro zur Verfügung stellen will, dann sollte sie einen überzeugenden Plan haben. Vor allem sollte sie nicht die alten Fehler wiederholen und die NS-Aufarbeitung als Marginalie abtun.

Vogginger

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