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Arten- und Baumschutz beachten, wenn die Stadt Grundstücke verkauft

Stadträtin Eke März Granda ÖDP

ÖDP-Stadträtin Elke März-Granda - Foto: W. Götz

Landshut – pm (29.08.2019) ÖDP-Stadträtin Elke März-Granda will mehr Artenschutz beim Verkauf städtischer Grundstücke mit Gehölzbestand erreichen. Daher soll künftig in den Kaufverträgen auf die Vogelbrutzeit hingewiesen werden, da es in der Vergangenheit deswegen wiederholt Konflikte gegeben hat. Denn immer wieder wurden bedauerlicherweise während der Vogelbrutzeit Gehölze auf verkauften Grundstücken entfernt. Lesen Sie hier den Antrag von Elke März-Granda:

Antrag

Vertragsklausel beim Verkauf städtischer Grundstücke mit Gehölzbestand

1. Beim Verkauf städtischer Grundstücke mit Gehölzbestand wird im Kaufvertrag ausdrücklich auf die naturschutzrechtlichen Bestimmungen, wie Vogelbrutzeit oder Baumschutzverordnung hingewiesen.

2. Die Stadt stellt sich frei von Haftungen im Fall, dass der Erwerber finanziellen Schaden erleidet, falls Verzögerungen von Baumaßnahmen durch die gesetzliche Vogelbrutzeit entstehen.

Begründung

In der Vergangenheit kam es in den genannten Verkaufsfällen bedauerlicherweise immer wieder zu naturschutzrechtlichen Konflikten, weil während der Vogelbrutzeit vom 1. März bis zum 30. September vorhandene Bäume bzw. Gehölzbestand vom Grundstückskäufer entfernt wurden.

Insbesondere bei rechtskräftigen Bebauungsplänen, die vorsehen, dass der bestehende Gehölzbestand zu entfernen ist, ist es wichtig, eine derartige Klausel bei den Kaufverträgen aufzunehmen, um auf die einzuhaltenden naturschutzrechtlichen Bedingungen hinzuweisen.

Die Stadt Landshut sollte in Zeiten des Artensterbens vorbildlich handeln und dafür Sorge tragen, dass verantwortungsvoll mit der Natur umgegangen wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez.: Elke März-Granda

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