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Attraktive Weiterbildungen an der Hochschule Landshut

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Studieninteressierte können durch geschickte Auswahl ihrer Wahlpflichtfächer gezielt auf eine Verkürzung der Studiendauer hinarbeiten. - Foto: Hochschule Landshut

Landshut - pm (29.05.2019) Was macht die Hochschule Landshut zu einer „Offenen Hochschule“? Hier gibt es mehrere Faktoren, die diese Bezeichnung rechtfertigen. Einerseits ist das die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung und andererseits ist es das lebenslange Lernen, das für uns alle, unabhängig von Abstammung, Geschlecht oder Alter, geöffnet werden soll.

Die Hochschule Landshut sucht im Rahmen des Projekts „Diversität.Impuls für lebenslanges Lernen“ nach neuen Impulsen und Lösungen, die den Erwerb der akademischen Bildung auch berufsbegleitend nach einer Ausbildung möglich machen. Ein Schritt in diese Richtung ist die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf das zukünftige Studium im berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen.

Das Ziel ist ein transparentes Anrechnungskonzept für die Absolventen aus diversen Bildungseinrichtungen, wie beispielsweise den staatlichen Technikerschulen – der Maschinenbauschule Landshut und der Technikerschule München. Für diese beiden Schulen liegen die Anrechnungskonzepte nun vor. Absolventen der beiden Einrichtungen können bereits bei der Bewerbung bis zu 51 der insgesamt 210 zu erbringenden ECTS (Leistungspunkte) angerechnet bekommen.

Studieninteressierte, die sich in einer entsprechenden Aus- bzw. Weiterbildung befinden, können durch geschickte Auswahl ihrer Wahlpflichtfächer gezielt auf eine Verkürzung der Studiendauer hinarbeiten.

„Durch die transparenten Anrechnungsmöglichkeiten fällt der Wechsel in ein berufsbegleitendes Studium künftig leichter“, befindet Sebastian Gebauer, Leiter des Instituts für Weiterbildung der Hochschule Landshut. „Wer die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten bereits in einer anderen Weiterbildung erworben hat, beginnt sein Studium natürlich nicht komplett bei null.“

Grundsätzlich ist eine Anrechnung immer dann möglich, wenn die außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Inhalt und Niveau den jeweiligen Studienmodulen entsprechen. Dies muss von den Bewerberinnen und Bewerbern durch entsprechende Zeugnisse oder Bescheinigungen nachgewiesen werden. Bei der Erarbeitung der Anrechnungskonzepte wurden bereits mehrere Weiterbildungsabschlüsse mit dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen abgeglichen. Die Anrechnung für Absolventinnen und Absolventen dieser Bereiche gestaltet sich nun leichter und transparenter. Anrechnungskonzepte für weitere Aus- und Weiterbildungen sollen in Kürze folgen.

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