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Öffentliche Versammlungen sind im gesamten Stadtgebiet nur noch ortsfest zulässig

Spaziergang Ländtor

Mit dieser Regelung wird den "Spaziergängen" in der Landshuter Innenstadt ein Riegel vorgeschoben. - Foto: W. Götz

Landshut - pm (22.12.2021) Im Gebiet der Stadt Landshut sind öffentliche Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel künftig aus Infektionsschutzgründen nur noch ortsfest zulässig. Eine entsprechende Allgemeinverfügung, die zum morgigen Donnerstag, 23. Dezember, in Kraft tritt, hat Oberbürgermeister Alexander Putz heute unterschrieben.

Ausnahmen können nur dann erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar erscheint.

Die Versammlungen müssen zudem unter Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorgaben mindestens 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin bei der Versammlungsbehörde angezeigt werden. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage sowie Sonn- und Feiertage außer Betracht.

Die „Ortsfestigkeit“ und die damit verbundene bessere Kontrollierbarkeit von öffentlichen Versammlungen dient dem effektiven Infektionsschutz. Generell gelten zudem für alle Teilnehmer von Versammlungen die landesweit verbindlichen Infektionsschutzregeln, die im Freien insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen vorsehen.

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