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Coronaregeln, Glasfaserausbau und Klimaschutzpreis

Landshut - pm (01.09.2021) In ihrer neusten E-Mail informiert das Team der Landshuter Wirtschaftsförderung über die neusten Änderungen bei den Coronaregelungen, den aktuellen Zeitplan zum Glasfaserausbau in Landshut und über die Anmeldung zum Bayerischen Klimaschutzpreis.

Corona:

Ab Donnerstag, 2. September, gelten im Wesentlichen folgende neue Regelungen:

  • 7-Tage-Infektionsinzidenz wird abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant.
  • An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator.
  • Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske ("OP-Maske") ist der neue Maskenstandard (auch im ÖPNV und im Fernverkehr).
  • Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos.
  • Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen.
  • Für folgenden Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:
    • bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100% genutzt werden.
    • für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50% der weiteren Kapazität des Veranstaltungsortes genutzt werden.
    • Es sind maximal 25.000 Personen zulässig
    • Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt ständige Maskenpflicht
  • In der Gastronomie entfällt die coronabedingte Sperrstunde (bisher 1 Uhr). Es gelten auch hier künftig die allgmeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht.
  • Im Bereich der Beherbergung entfallen die bisherigen Einschränkungen. Im Rahmen von 3G genügt die Vorlage eines negativen Tests wie bisher bei Ankunft und danach jede 72 Stunden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen insbesondere zur Maskenpflicht.
  • In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.
  • Bei Messen entfällt die flächenabhängige Besucherbegrenzung. Stattdessen wird eine neue tägliche Besucherobergrenze von 50.000 Personen eingeführt. Es gilt immer 3G. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.
  • Volksfeste ("öffentliche Festivitäten") bleiben untersagt.
  • Clubs und Diskotheken dürfen Anfang Oktober wieder öffnen. Der Zugang soll nur für Geimpfte, Genesene sowie für Gesteste mit PCR-Test möglich sein.

Noch ein wichtiger Hinweis zur Kontrolle bzw. Dokumentation der 3G-Regel:

  • Die Kontrolle erfolgt durch Vorzeigen des personalisierten Dokuments (schriftlich oder elektronisch) in Form von Impfpass, Genesenenbescheinigung bzw negativer Corona-Test beim Einlass.
  • Eine Dokumentation hierüber ist nicht erforderlich. Jedoch gelten nach wie vor die Regelungen zur Kontaktdatenerfassung.

Update Bauzeitenplan Glasfaserausbau durch die Telekom in Landshut:

Für die nächsten Wochen sind folgende Gebiete/Straßenzüge der Stadt auf dem Bauzeitenplan der Telekom für die Verlegung des Glasfaserkabels vorgesehen:

KW 36 (06.09.2021 - 10.09.2021)

  • Leukstraße
  • Ludmillastraße (westlicher Teil)
  • Ludmillastraße (östlicher Teil)
  • Seligenthalerstraße
  • Innere Regensburger Straße
  • Freyung Nord
  • Innere Münchner Str. stadtauswärts bis Grätzberg
  • Kolpingstraße
  • Königsfeldergasse Teil 2
  • Dreifaltigkeitsplatz
  • Neustadt oberster Teil
  • Spiegelgasse Teil

KW 37 (13.09.2021 - 17.09.2021)

  • Lehbühlstraße
  • Schlachthofstraße
  • Hohe Gred
  • Karlstraße
  • Balsgässchen
  • Bindergasse
  • Freyung Süd
  • Jodoksgasse
  • Schirmgasse Teil
  • Steckengasse Teil

KW 38 (20.09.2021 - 24.09.2021)

  • Konradweg
  • Rennweg
  • Isargestade kleiner Teilbereich
  • Obere Wöhrstraße
  • Hans-Wertinger-Straße westlichster Teil
  • Hans-Wertinger-Straße (östliche 1/3)
  • Franz-Seiff-Straße (nördlicher Teil)
  • Franz-Seiff-Straße (südlicher Teil)
  • Hans-Wertinger-Straße (östliche 2/3)
  • Zweibrückenstraße Teil
  • Am Prantlgarten
  • Anfang Klöpflgraben
  • Martinsfriedhof Teil
  • Nahensteig
  • Alte Bergstraße

Bayerischer Klimaschutzpreis wird erstmals vergeben - Bewerbung noch bis Mitte September möglich

Für besondere Verdienste um den Klimaschutz vergibt die Bayerische Staatsregierung in diesem Jahr erstmals einen Preis. Vorschläge für den Bayerischen Klimaschutzpreis können ab sofort bis Mitte September eingereicht werden. Mit dem Bayerischen Klimaschutzpreis ehrt die Staatsregierung besondere Verdienste um den Schutz des Klimas oder die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Gerne melden wir Ihr Unternhemen für den mit insgesamt 10.000 Euro dotierten Preis an. Kurze E-Mail an wirtschaft@landshut .de reicht.

Nähere Informationen zur Ehrung finden Sie unter http://www.lenk.bayern.de/

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