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Inzidenz über 50: Schärfere Maßnahmen ab Samstag

Landshut – pm (26.08.2021) Wie in sämtlichen bayerischen Städten und Landkreisen steigt auch in der Stadt Landshut die 7-Tage-Inzidenz weiter an. Nach Angaben des Robert-Koch- Instituts (RKI) liegt sie am heutigen Donnerstag bei 71,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und damit zum dritten Mal in Folge über dem Grenzwert von 50.

Damit treten für das Stadtgebiet gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung zum Samstag, 28. August, wieder strengere Corona-Regeln in Kraft: Zusätzlich zu den seit Montag geltenden 3G-Regeln in Innenbereichen gibt es Änderungen bei den „allgemeinen Kontaktbeschränkungen“ und was die „Personenanzahl bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen“ anbelangt. Die dafür formell erforderliche amtliche Bekanntmachung hat die Stadt bereits in ihrem Amtsblatt veröffentlicht.

Was konkret ab Samstag, 28. August, im Stadtgebiet zu beachten ist:

1. Allgemeine Kontaktbeschränkung:

Bislang war der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken (also im Innen- als auch Außenbereich wie z.B. Treffen zuhause oder Besuch einer Gaststätte) mit maximal zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. Ab Samstag, 28. August, gilt aufgrund der Inzidenzeinstufung über 50: Es dürfen sich nach wie vor zehn Personen treffen, allerdings nur mehr aus maximal drei Hausständen.

  • Nicht mitgezählt werden:
  • Kinder unter 14 Jahren,
  • vollständig Geimpfte (14 Tage nach abschließender Impfung)
  • Genesene (mit PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist).

2. Private und öffentliche Veranstaltungen

Private Veranstaltungen: innen 25 / außen 50, zuzüglich Geimpfte u. Genesene Für private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis (dazu zählen unter anderem Geburtstags-, Jubiläums-, Hochzeits-, Trauer- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen) gelten nachfolgende Personenbegrenzungen:

Geschlossene Räume: An privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen höchstens 25 Personen (bisher 50) teilnehmen. Zusätzlich greift die 3G-Regel, da es sich um Veranstaltungen im Innenraum handelt.

Unter freiem Himmel dürfen es maximal 50 Personen (bisher 100) sein. Die 3G-Regel gilt hier nicht, da es sich um Veranstaltungen im Freien handelt.

Nicht mitgezählt werden sowohl bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel:

  • vollständig Geimpfte und
  • Genesene.

Das heißt, bei privaten Treffen, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

Öffentliche Veranstaltungen: innen 25 / außen 50, einschließlich Geimpfte u. Genesene

Bei öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis gelten dieselben Personenbegrenzungen wie bei den oben genannten privaten Veranstaltungen – mit einer Ausnahme: die Personenbeschränkung gilt jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen (also Geimpfte und genesene Personen werden mitgezählt).

3G-Regel

Die seit Montag, 23. August, im Stadtgebiet in Kraft getretene 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet), wonach ab einer Inzidenz von 35 die Vorlage eines Testnachweises für den Zutritt zu bestimmten Innenbereichen gilt, besteht zusätzlich. Demzufolge ist der jeweilige Zugang nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete, sprich – alle Ungeimpften und nicht nachweislich Genesenen müssen einen negativen Corona-Test vorweisen.
Zu den Innenbereichen gehören: Innengastronomie; Sport- und Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen; Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, wie Friseur oder Fitnessstudio; Sportausübung in geschlossenen Räumen; Zugang als Besucher von Krankenhäusern; Beherbergung: Testerfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich jede weiteren 72 Stunden.

Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler (gilt auch in den Ferien), das heißt, sie müssen keinen Test vorweisen.

Die genannten neuen Regelungen bei einem Inzidenzwert über 50 werden erst wieder aufgehoben, wenn dieser Grenzwert an fünf Tagen in Folge wieder unterschritten wird. Sollte dieser Fall eintreten bzw. diese Entwicklung sicher absehbar sein, wird die Stadt Landshut darüber informieren.

Die Bekanntmachung hinsichtlich des Überschreitens des Inzidenzwertes von 50 ist online unter www.landshut.de/amtsblatt veröffentlicht und hängt auch als Druckversion im Schaukasten am Rathausgebäude in der Altstadt aus.

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