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Landshut: 7-Tage-Inzidenzwert fällt unter die Marke 150 - Lockerungen sind frühestens Ende nächster Woche möglich

notbremse landshutDie Bundesnotbremse (Foto) sieht die Beibehaltung der Maßnahmen vor, bis der Inzidenzwert  an fünf Tagen in Folge den jeweiligen Grenzwert unterschreitet – Schulen bleiben weiter im Distanzunterricht

Landshut - pm (30.04.2021) Die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist in der Stadt Landshut seit Wochenbeginn erfreulicherweise stark gesunken. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) lag der Wert am heutigen Freitagmorgen bei 144,4 – und damit unter dem in der Bundesnotbremse definierten Grenzwert von 150. Allerdings kommt eine Lockerung der Maßnahmen hin zu den für den Inzidenzbereich 100 bis 150 geltenden Regeln erst dann in Betracht, wenn der entsprechende Grenzwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Das wäre im besten Fall Mitte kommender Woche möglich.

Nach einem weiteren Karenztag dürfte der Einzelhandel dann wieder für Kunden mit Terminvereinbarung (System „Click&Meet“) öffnen, die allerdings zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Coronatest oder den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes benötigen würden. Prognosen zur weiteren Entwicklung der Inzidenz sind laut dem Staatlichen Gesundheitsamt Landshut aufgrund des nach wie vor diffusen Infektionsgeschehens allerdings sehr schwierig; für Samstag ist demnach ein neuerlicher Anstieg wahrscheinlich.

Keine Veränderungen gibt es im Bereich Schulen und Kindertagesstätten: Da die 7-Tage-Inzidenz nach wie vor über dem Grenzwert 100 liegt, ist in Einklang mit den landesrechtlichen Regelungen in der Stadt Landshut auch in der kommenden Woche kein Präsenzunterricht an Schulen möglich. Ausgenommen bleiben die Abschlussklassen aller Schularten: Für sie findet nach wie vor in der Regel Wechselunterricht statt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Eine Notbetreuung bleibt ebenfalls an allen Schulen eingerichtet; über Details der jeweiligen Angebote informieren die Schulen. Die Regelungen gelten im Landkreis analog, da auch dort die 7-Tage-Inzidenz deutlich über 100 liegt.

Aufgrund der nun gültigen Bundesnotbremse ergibt sich in Bayern jedoch eine Änderung für die Schulen: Die bisherige Regelung, dass auf Basis des Inzidenzwertes einer Region am Freitag der Vorwoche der Schul- und Kitabetrieb für die gesamte kommende Woche festgelegt wird, entfällt. Wie in anderen Bereichen auch, ist das „stabile“ Über- oder Unterschreiten eines Schwellenwertes nun die Entscheidungsgrundlage über Distanz- oder Präsenzunterricht. Das heißt: Der Grenzwert 100 muss an fünf Tagen in Folge unterschritten sein, um wieder Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen zu ermöglichen.
Ebenfalls stark eingeschränkt bleibt das Betreuungsangebot für Kleinkinder. Denn bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 kann in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen (Kindertagesbetreuung) nur noch eine Notbetreuung aufrechterhalten werden. Dies bedeutet, dass weiterhin ausschließlich Kinder, deren Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, die Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle besuchen dürfen.

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