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Corona-Lockdown light: Ab heute gelten bis Ende Nov. bundesweit einheitliche Maßnahmen

neu corona montagLandshut - pm (02.11.2020) Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Landshut liegt am heutigen Montag, 2. November, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bei statistisch 96,7 Fälle pro 100.000 Einwohner. Damit würde die Corona-Warnampel von Dunkelrot auf Rot zurückspringen. Allerdings werden, wie bereits berichtet, mit Wirkung vom heutigen Tage, 2. November, weitergehende, deutschlandweit einheitliche Maßnahmen wirksam.

Mit Inkrafttreten der 8. Bayerischen Verordnung für  Infektionsschutzmaßnahmen ist somit auch die „Bayerische Corona-Ampel“ nicht mehr maßgeblich.
Ab 2. November gelten bundesweit einheitliche Maßnahmen. Die Bayerische Corona-Ampel ist vorerst nicht mehr maßgeblich.

Der neue Maßnahmenkatalog, der bis zunächst Ende November gilt, beinhaltet unter anderem noch strengere Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist ab Montag begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands. Konkret heißt das: Es dürfen sich zum Beispiel zwei fünfköpfige Familien treffen – das wären zwei Hausstände mit insgesamt zehn Personen –, nicht aber drei getrennt voneinander wohnende Menschen, weil in diesem Fall zwar nur drei Personen, aber eben mehr als zwei Hausstände zusammenkommen würden.

Ebenfalls mit Wirkung zum 2. November und befristet bis zum Monatsende angeordnet wird die Schließung sämtlicher Gastronomiebetriebe, Bars und Kneipen. Davon ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.

Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

Geschlossen werden zudem alle Einrichtungen und Institutionen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind – die Palette reicht von Kultureinrichtungen wie Theater und Museen über Kinos, Schwimmbäder, Saunen und Fitnessstudios bis hin zu Wettannahmestellen, Spielhallen und Prostitutionsstätten.

Übernachtungsangebote dürfen von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen Unterkünften nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.

Darüber hinaus wird der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen inklusive aller Schulturnhallen und der Ballsporthalle der ehemaligen Schochkaserne eingestellt. Ebenfalls betroffen ist der Publikumslauf im Eissportzentrum am Gutenbergweg. Sämtliche Profisportveranstaltungen, in Landshut insbesondere die Heimspiele der Eishockey-Mannschaft des EVL in der DEL 2, dürfen zwar plangemäß stattfinden, Zuschauer sind jedoch nicht zugelassen.

Alle anderen Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz – insbesondere also Demonstrationen. Die Landshuter Literaturtage werden ausschließlich in Form von Online-Angeboten durchgeführt.

Geöffnet bleibt dagegen der Groß- und Einzelhandel, wobei sich nach wie vor nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im jeweiligen Geschäft aufhalten darf. Ebenfalls öffnen dürfen Friseursalons, natürlich unter Einhaltung der bestehenden Hygieneauflagen. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapie sind weiterhin gestattet.
Geschlossen bleiben müssen im Monat November dagegen Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege, zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, da in diesen Einrichtungen eine körperliche Nähe unabdingbar ist.

Die Maskenpflicht gilt unverändert im gesamten historischen Zentrum, also in der Alt- und Neustadt einschließlich aller Gassen inklusive Ländgasse, Ländtorplatz, Postplatz, Bischof-Sailer-Platz und Isarpromenade bis hin zum Alten Viehmarkt (CCL); auch diese Regelung wird bis auf Weiteres verlängert. Darüber hinaus muss in allen öffentlichen Gebäuden einschließlich der Fahrstühle, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten ebenfalls eine Maske getragen werden.

Die aktuellen Corona-Entwicklungen, wie etwa die Inzidenzzahlen und Belegungen in den regionalen Krankenhäusern sowie weitere Informationen sind auch Opens external link in new windowHIER zu finden.

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