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Bitte beachten: Regelungen für Ein- und Rückreisende

Landshut - pm (23.04.2020) Die Stadt Landshut weist nochmals auf die vom Freistaat Bayern erlassene Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) hin und bittet Ein- bzw. Rückreisende darum, sich an die darin aufgeführten Regelungen zu halten: Vor allem ist zu beachten, dass sich Bürger mit Wohnsitz in der Stadt Landshut unmittelbar nach der Einreise aus dem Ausland beim Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt melden.

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus effektiv zu verhindern, hat der Freistaat Bayern am 9. April eine Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) erlassen. Diese beinhaltet unter anderem, dass Personen, die außerhalb von Deutschland nach Bayern einreisen, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach ihrer Einreise für die Dauer von 14 Tagen in häusliche Quarantäne zu begeben. Wichtig: Hierüber muss die Kreisverwaltungsbehörde informiert werden.

Landshuter Bürger mit Wohnsitz in der Stadt Landshut müssen sich in einem solchen Fall also an die Stadtverwaltung, hier das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt unter Telefon 0871 881600 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Quarantänepflichtige Personen werden vom Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt über die zu beachtenden Maßgaben bei der Quarantäne informiert und haben sich erst bei Auftreten spezifischer Symptome beim Staatlichen Gesundheitsamt (Telefon 0871 4085000; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu melden.

Die Quarantäne- und Meldepflicht besteht nicht bei Vorliegen eines in der EQV genannten Ausnahmegrundes, etwa wenn sich die betreffende Person weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten hat. Weitere Ausnahmefälle können in der EQV (unter Paragraf 2) nachgelesen werden, die auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung unter www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-209/ zur Verfügung steht.
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