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Unvollständige Datenlage: Gesundheitsamt fragt Corona-Impfstatus ab

Landkreis Landshut - pm (25.01.2023) Die Isolationspflicht bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ist zwar offiziell vorbei - das Team der Kontaktverfolgung am Gesundheitsamt Landshut ist dennoch weiter aktiv und erfasst aktuell nachträglich fehlende Daten ehemaliger Corona-Fälle per Telefon.

Da einige (ehemals) infizierte Personen den entsprechenden Fragebogen nicht an das Gesundheitsamt oder nur lückenhaft rückübermittelt haben, liegen oftmals keine vollständigen Daten vor, die zentral ins System eingepflegt werden konnten. Insbesondere sind die Impfdaten betroffen.

Deshalb bittet das Gesundheitsamt die vormalig corona-positiven Bürger, nach Möglichkeit bereits ihre Impfdaten bereitzulegen. Es wird das genaue Datum und der verabreichte Impfstoff jeder einzelnen Impfung abgefragt. So kann die Kontaktaufnahme schneller abgeschlossen und die Datenlage ergänzt werden.

Auch ohne Isolationspflicht ist das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz weiterhin dazu verpflichtet, die entsprechenden Daten (vor allem den Impfstatus) an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bzw. das Robert-Koch-Institut zu melden, da Corona weiterhin als meldepflichtige Krankheit gilt.

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