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Landkreis Landshut. Trotz Inzidenz über 100 alle Klassen im Präsenzunterricht. Maßgeblich: Unter 100 Wert vom Freitag

Landkreis Landshut - pm (15.03.2021) Auch wenn über das Wochenende die 7-Tages-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Landshut über den Grenzwert von 100 gestiegen ist (heute meldet das Robert-Koch-Institut 107,6), bleiben die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und Schularten weiter im Präsenzunterricht (sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann) bzw. im Wechselunterricht. Maßgeblich für diese Regelung ist der Inzidenz-Wert vom Freitag (12.03.), der zu diesem Zeitpunkt noch unter 100 lag.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen der 12. BayIfSMV gilt diese Entscheidung eine ganze Woche lang. Am Freitag (19. März 2021) wird die Lage anhand des dann gültigen Inzidenzwertes neu bewertet und die Regelung für die darauffolgende Woche bekanntgegeben. Die Schulen in der Stadt Landshut bleiben weiter im Distanzunterricht, da in der Stadt bereits am Freitag ein Inzidenzwert von über 100 festgestellt wurde (heute: 152,6). Wichtig: Der Schulort entscheidet über die Regelung, nicht der Wohnort des Schülers.

Änderungen sind jedoch bei den weiteren, inzidenzgekoppelten Corona-Maßnahmen unabhängig von Schulen und Kindertagestätten in Kürze zu erwarten: Da bereits am Sonntag über 100 lag und sich dies auch am heutigen Montag fortsetzt, ist es bereits der zweite Tag in Folge über diesem Grenzwert. Nach landesrechtlicher Verordnung muss ein Grenzwert stabil, also drei Tage nacheinander, über oder unter einem bestimmten Wert liegen, damit Verschärfungen oder Lockerungen veranlasst werden können.

Sollte nun auch am morgigen Dienstag im Landkreis der Inzidenzwert über 100 liegen, wird eine amtliche Bekanntmachung erfolgen, die dann ab Donnerstag (18. März) gilt. Interne Berechnungen lassen auf diese Änderung schließen. Damit würde auch im Landkreis Landshut, wie bereits jetzt in der Stadt Landshut, wieder ein Lockdown gelten: Im Einzelhandel (abgesehen vom Bedarf des Bedarfs, Baumärkten und Gärtnereien) ist nur noch Abholung der Ware nach vorheriger Bestellung möglich.

Die Kontakte müssen auf Treffen eines Haushalts mit einer weiteren Person reduziert werden; Museen, Galerien usw. sind wieder geschlossen. Auch eine nächtliche Ausgangssperre würde in Kraft treten, sodass zwischen 22.00 und 5.00 Uhr das Verlassen der Wohnung nur mit triftigem Grund erlaubt ist. Zudem wird per Allgemeinverfügung eine zweimal wöchentliche Testpflicht für die Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen angeordnet. Diese Änderungen werden aber rechtzeitig bekannt gegeben.

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