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Ab Montag, 15.03.: Inzidenz 79,4 erlaubt im Landkreis Präsenz- bzw. Wechselunterricht in allen Klassen

wechsel unterricht lkLandkreis Landshut - pm (14.03.20219 Da die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Landshut aktuell laut dem Robert-Koch-Institut bei 79,4 liegt, wir ab Montag, 15. März, in allen Schularten und Jahrgangsstufen Präsenzunterricht stattfinden: Dabei müssen zwingend zwischen den Schülern 1,5 Meter Abstand gewährleistet sein. Da dies in den wenigsten Schulgebäuden gewährleistet werden kann, wird es in der Regel auf Wechselunterricht hinauslaufen. Es gilt während des Unterrichtsbetriebs sowie auf allen Gängen und Wegen im Schulgebäude (medizinische) Maskenpflicht. Die Organisation liegt in der Hand der Schulen, die die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern entsprechend informieren werden. Eine Notbetreuung wird gewährleistet.

Im Rahmen der Schülerbeförderung sind alle benötigten Verstärkerbusse, für die Schulstandorte bei denen Präsenz-bzw. Wechselunterricht stattfindet, im Einsatz. Auf diese Weise wird die Schülerbeförderung entzerrt und das Ansteckungsrisiko minimiert. Auch hier gilt, wie im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr, Maskenpflicht für alle Fahrgäste, ab 15 Jahren ist eine FFP2-Maske zu tragen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.lavv.info.

Damit Eltern und Schulen mehr Planungssicherheit haben, wird diese Regelung eine Woche, unabhängig von Inzidenz-Schwankungen, bestehen bleiben. Ausnahme: Sollte sich die Inzidenz rapide verschlechtern, könnte auch unter der Woche eine Änderung des Schulbetriebs beschlossen werden.

Für die Kindertagesstätten und Kindertagespflege gilt im Landkreis Landshut in der kommenden Woche der eingeschränkte Regelbetrieb: Die Einrichtungen können zwar über den Notbetrieb hinaus öffnen, die Betreuung darf aber nur in festen Gruppen erfolgen.

Anders sieht es in der Stadt Landshut aus: Da hier die 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt (heute 106,3), ist nur Distanzunterricht möglich. Wichtig: Welche Regelung gilt, bestimmt sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort des Schülers. So werden Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis wohnen, aber eine Schule im Stadtgebiet besuchen, Distanzunterricht erhalten. Andersherum werden Schülerinnen und Schüler, die in der Stadt wohnen, aber eine Schule im Landkreis besuchen, Wechselunterricht haben. Die Abschlussklassen aller Schularten haben unabhängig von den Inzidenzwerten Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

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