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Übertrittszeugnisse: Schüler brauchen klare Leistungskriterien

Bayern - pm (27.04.2023) Der Landesvorsitzende des Bayerischen Realschullehrerverbands (brlv) Jürgen Böhm spricht sich für das bewährte bayerische Übertrittsverfahren aus. „Das Übertrittsverfahren und die Vergabe von Noten zur Leistungsbeurteilung dürfen nicht ständig in Frage gestellt werden. Nur so können Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Begabungen gefördert werden, Defizite aufholen und ihre Stärken weiterentwickeln."

Die in Bayern bewährte und verpflichtende Übertrittsempfehlung sei zudem notwendig, um den Schülerinnen und Schülern den für sie passenden Bildungsweg zu ermöglichen. Dabei sei es besonders wichtig, alle möglichen Bildungswege gleichermaßen wertzuschätzen und keinen zu erreichenden Abschluss über den anderen zu stellen. „Eltern werden mithilfe der Übertrittsempfehlung dabei unterstützt, die Fähigkeiten und Präferenzen ihrer Kinder realistisch einzuschätzen, damit diese Erfolgserlebnisse verspüren, Freude am Lernen haben und den für sie am besten geeigneten Bildungsweg wählen. Wer den falschen Bildungsweg einschlägt, wird abgehängt und erreicht seine persönlichen Ziele nicht“, so Böhm.

Beurteilungskompetenz der Grundschullehrkräfte nicht in Frage stellen

„Wer die Leistungsbeurteilung im Zuge des Übertrittsverfahrens in Zweifel zieht oder gar abschaffen will, spricht den Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen die Expertise und Beurteilungskompetenz ab! Kinder brauchen klare Leistungskriterien und die Notengebung darf nicht immer gleich mit Angst, psychischem Druck oder gar einem veralteten Menschenbild gleichgesetzt werden. Druck ist vor allem bedingt durch die teilweise ideologisch geschürten Erwartungen und dem absolut ungerechtfertigten, geringen gesellschaftlichen Stellenwert der allgemeinen Schulabschlüsse jenseits des Abiturs. Für jedes Kind gibt es die richtige Schule und diese ist ein Ort des Lernens, an dem die individuellen Talente entsprechend gefördert werden. Bildung ist kein Wunschkonzert! Bildung beruht auf individueller Leistungsfähigkeit!“, betont der brlv-Landesvorsitzende.

Elternwille ist in Bayern über die gesamte Grundschulzeit gewährleistet

Der Verbandschef äußert sich auch zur Kritik, dass der Elternwille beim Übertritt zu wenig berücksichtigt werde, wie folgt: „Wesentliche Elemente des Elternwillens sind im über die gesamte Grundschulzeit verankerten Übertrittsverfahren ohnehin gewährleistet. So finden während der Grundschulzeit zahlreiche Informationsveranstaltungen für Eltern statt, in denen die wichtigsten Fragen zum Thema Übertritt geklärt werden können. Auch eine Teilnahme am Probeunterricht an weiterführenden Schulen wird ermöglicht.“

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