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Höher, größer, weiter - Ende? Flächengröße von industriellen Gewächshäusern begrenzen

Gewaechshaus Schultheiss

Großgewächshaus mit Biogasanlage zwischen Abenberg und Dürrenmungenau, Lkr. Roth (Mittelfranken). - Foto: Eva Schultheiß

Bayern - pm (17.08.2021) Sie sind unübersehbar und stehen häufig wie überdimensionierte Fremdkörper in der Landschaft: Großgewächshäuser mit Anlagegrößen von mittlerweile sechs bis zehn Hektar Fläche - das entspricht in etwa neun bis fünfzehn Fußballfeldern. Anlagen solcher Größenordnung sind genauso landschaftsprägend wie sonstige Industrie- und Gewerbeanlagen und greifen damit massiv in das Landschaftsbild ein.

Die Kulturlandschaften Bayerns sind bedeutende Geschichtszeugnisse jahrhundertelanger landwirtschaftlicher Nutzung, aber Großgewächshäuser in agrarindustriellen Dimensionen mit mehreren Hektar Fläche haben mit gewachsenen bäuerlichen Strukturen nichts mehr gemein, heißt es dazu im Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.V.

Da die Großgewächshäuser im Baugesetzbuch (BauGB) als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich ohne Größenbegrenzung festgesetzt sind, haben die Kommunen aber keine Möglichkeit, über eine Bauleitplanung lenkend einzugreifen. "Hier muss die kommunale Planungshoheit gestärkt werden", fordert der Vorstandsvorsitzende des Landesvereins, Dr. Olaf Heinrich, der selbst seit 13 Jahren Bürgermeister einer Kreisstadt ist.

Der Landesverein schlägt daher vor, die maximale Flächengröße für die Privilegierung von Großgewächshäusern im Außenbereich auf einen Hektar zu begrenzen. Dafür ist eine Anpassung im BauGB notwendig. Ein entsprechender Vorschlag wurde hierzu unter anderem an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr übermittelt.

"Die Umgestaltung von Landschaften erfordert Gespür für das Vorhandene und Rücksicht auf Natur und Menschen. Wer die Landschaft für eigene wirtschaftliche Aktivitäten nutzt, muss wissen, dass er damit auch in die Rechte anderer eingreift. Denn ungeachtet von wirtschaftlichen Interessen haben auch die Bewohner einer Region ein Recht auf eine möglichst unversehrte Landschaft und gemeinschaftsverträgliche Lösungen", erklären Dr. Vinzenz Dufter und Ursula Eberhard, die Referenten für Baukultur und Landschaft im Landesverein.

Zur Verunstaltung des Landschaftsbildes durch Großgewächshäuser kommt die Versiegelung des Bodens und ein immenser Wasserverbrauch für das angebaute Obst und Gemüse. Die Anlagen stellen daher besonders die ohnehin trockenen Gebiete Mittelfrankens vor Herausforderungen. Aus der bebauten Fläche kann außerdem kein Niederschlag in das Grundwasser gelangen. Damit belasten Großgewächshäuser den Naturhaushalt dauerhaft.

"Der angemessene und in die Zukunft gerichtete Umgang mit der Landschaft und die Reduzierung des Flächenverbrauchs in Bayern sind Arbeitsschwerpunkte im Landesverein", betont Dr. Olaf Heinrich.

Auch eine deutliche Zunahme der Verkehrsbelastung durch Anlieferung und Abtransport mit den damit verbundenen Störungen für Bevölkerung und Tierwelt ist zu erwarten. Darüber hinaus riegeln die Großgewächshäuser gewohnte Wildtierpfade ab und erzeugen auf diese Weise unüberwindbare Barrieren in der Kulturlandschaft.

Im Übrigen macht das Label "Anbau aus der Region" Obst und Gemüse nicht zwangsweise umweltfreundlicher als Importware - insbesondere dann nicht, wenn im Winter Großgewächshäuser aufwendig mit Erdöl oder Erdgas beheizt werden müssen.

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