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07. April 2021

Unternehmer-Mail der Landshuter Wirtschaftsförderung

luger wirtschafts fördererLandshut - pm (07.04.2021) Der Referent für Wirtschafts-förderung der Stadt-verwaltung, Michael Luger, schickt ein neues Email.

Liebe Landshuter Unternehmerinnen und Unternehmer,

in einer Pressekonferenz zur Kabinettssitzung wurden heute folgende, wichtige Änderungen bzgl. des Einzelhandels verkündet, die wir Ihnen kurz und prägnant weitergeben möchten:

Somit gilt ab Montag, den 12. April 2021:

Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Deren Öffnung ist damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen. Dazu zählen z.B. Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken.

Für die sonstigen Geschäfte des Einzelhandels gilt Folgendes:
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig.

Auch das Projekt "Modellregion" für Corona-Lockerungen wird um 14 Tage verschoben. Hier hatte sich die Stadt Landshut um einen Projektplatz beworben. Die Entscheidung dazu steht noch aus.

Natürlich halten wir Sie auch weiterhin auf dem Laufenden, sobald es Konkretisierungen in diesen Bereichen gibt.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

Ihr

Team der Wirtschaftsförderung
Amt für Wirtschaft, Marketing & Tourismus
Altstadt 315 - 84028 Landshut
Tel: 0871/88-1620, -1404, -1405 und -1406
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.landshut.de

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